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TRANSPORT/131: Appell an Merkel und Schmidt - Lebendtiertransporte in Drittstaaten verbieten (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 7. Dezember 2017

Appell an Merkel und Schmidt:

Lebendtiertransporte in Drittstaaten verbieten


Der Deutsche Tierschutzbund hat Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt aufgefordert, sich auf nationaler und EU-Ebene für ein sofortiges Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten einzusetzen. Die grausamen - in einem TV-Bericht dokumentierten - Bedingungen, die bei Transport und Schlachtung der aus Deutschland und anderen EU-Staaten exportierten Tiere herrschen, hatten einen öffentlichen Sturm der Entrüstung ausgelöst.

"Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens für ein sofortiges Aus der grausamen Transporte: die breite Mehrheit im Bundestag fordert ein Ende der Tierqual bei Transport und Schlachtung in Drittländern. Es ist jetzt an der Bundeskanzlerin und dem zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister sich auf nationaler und EU-Ebene für die Abstellung der Missstände einzusetzen. Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz und die europäische Gesetzgebung verpflichten sie dazu, die entsetzliche Praxis zu beenden", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verleiht dem Schutz der Tiere als Staatsziel Verfassungsrang. Die Bedingungen während der Tiertransporte und der Schlachtung in den Drittstaaten widersprechen diesem Staatsziel eklatant. Daraus folgt aus Sicht der Tierschützer, dass die Transporte über die Außengrenzen der EU mit sofortiger Wirkung einzustellen sind. Darüber hinaus wären sämtliche Handelsabkommen der EU sowie der Bundesrepublik Deutschland schnellstmöglich auf die Tierschutzbedingungen beim Lebendtransport von Tieren sowie deren Schlachtung zu überprüfen, gegebenenfalls auszusetzen und neu zu verhandeln.

EU darf Missstände nicht länger dulden

Die Tiertransporte sowie die Schlachtung in Drittstaaten widersprechen ebenso den ethischen Grundsätzen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die Tiere als fühlende Wesen anerkennen. Derzeit werden die Missstände aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf genommen, obwohl es Alternativen gibt. So können Lebendtransporte durch den Transport von Fleisch oder von Samen für die Zucht ersetzt werden. "Eine Wertegemeinschaft wie die Europäische Union darf nicht länger dulden, dass Tiere aus den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen sämtlichen Schutz verlieren und grausame Qualen erdulden müssen", sagt Schröder. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2015 in einem entsprechenden Urteil gefordert, dass die europäischen Tierschutzstandards bei Tiertransporten auch über die EU-Außengrenze hinaus eingehalten werden müssen.


Mehr Informationen zum Hintergrund finden Sie online unter:
www.tierschutzbund.de/kampagne-tiertransporte

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 7. Dezember 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2017

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