Schattenblick → INFOPOOL → TIERE → TIERSCHUTZ


POLITIK/848: Betäubungslose Ferkelkastration - Fristverlängerung nicht zuzustimmen (MfT)


Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Pressemitteilung vom 22. November 2018

Betäubungslose Ferkelkastration: Fristverlängerung nicht zuzustimmen


Die Bundesregierung will das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um weitere zwei Jahre verschieben (Drucksache 19/5522). Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 26. November 2018, appelliert der Bundesverband Menschen für Tierrechte an die Mitglieder der Ausschüsse für Ernährung und Landwirtschaft sowie Recht und Verbraucherschutz das Verbot, das Anfang 2019 in Kraft treten soll, nicht zu verschieben.

Vor fünf Jahren wurde beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2019 die Ferkelkastration nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung erlaubt ist. Auf Druck der Landwirtschaftslobby soll dieses Verbot nun um weitere zwei Jahre verschoben werden. Eine Verlängerung der Ausstiegsfrist würde für 20 Millionen männlicher Ferkel jährlich bedeuten, dass sie noch zwei weitere Jahre ohne Betäubung kastriert werden dürfen.

"Politik und Landwirtschaft haben es in fünf Jahren nicht geschafft, sich auf eine praktikable und tierschutzkonforme Lösung zu verständigen. Dabei gibt es diverse Alternativen. Eine weitere Übergangsfrist wird keine neuen Fakten schaffen. Sie ermöglicht lediglich, zwei weitere Jahre billigeres Fleisch auf Kosten der Tiere zu produzieren. Wir haben den Ausschussmitgliedern wissenschaftliche, methodische und juristische Argumente zukommen lassen, die belegen, dass diese grausame und völlig unnötige Praxis endlich beendet werden muss", kritisiert Dr. Claudia Gerlach, Fachreferentin bei Menschen für Tierrechte.

Fristverlängerung verfassungswidrig

Zwei Gutachten der renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Jens Bülte und Dr. Christoph Maisack belegen, dass eine Fristverlängerung gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz verstößt (1). Danach findet keine Abwägung der beteiligten Interessen statt, sondern eine vollständige Zurücksetzung der Interessen des Tierschutzes zugunsten der uneingeschränkten Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Agrarunternehmer. Die Begründung Kostensteigerungen für Agrarunternehmen zu verhindern, können nach dem Gutachten den gravierenden Eingriff in das Verfassungsrechtsgut Tierschutz nicht rechtfertigen.

Sicher und geeignet: Immunokastration

Aktuell stehen drei Methoden zur Schmerzausschaltung zur Verfügung: Die Immunokastration (Impfung gegen Ebergeruch), die Betäubung unter Vollnarkose sowie die Jungebermast. Das bundeseigene Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt die Immunokastration als geeignetste Methode, da sie tierschonend, sicher und günstig ist. Alle drei Methoden sind in anderen europäischen Ländern bereits seit Jahren etabliert. Die Argumente von Regierung und Landwirtschaftsvertretern gegen die nachgewiesen sichere Immunokastration beziehen sich überwiegend auf ökonomische Risiken, insbesondere auf die Verbraucherakzeptanz. Doch die Schwierigkeiten bei der Einführung in die Vermarktungskette wurden von Tierärzten sowie Vertretern des Einzelhandels als lösbar bewertet (2). Die Endverbraucherpreise würden lediglich um Cent-Beträge steigen (3).

Vierter Weg ist ein NO-GO

Der vom Bauernverband geforderte sogenannte Vierte Weg, die Lokalanästhesie durch den Landwirt, wäre die kostengünstigste Lösung für die Schweinehalter. Doch aus Tierschutzsicht ist diese Methode inakzeptabel. Die Injektion zum Einspritzen des lokalen Betäubungsmittels rund um Samenstrang und Hoden ist äußerst schmerzhaft. Zudem ist wissenschaftlich erwiesen, dass der Kastrationsschmerz dadurch nicht wirksam ausgeschaltet werden kann.

Klientelpolitik aufgeben

"In unserem Schreiben machen wir die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass eine weitere Übergangsfrist über die fünf Jahre hinaus angesichts der zur Verfügung stehenden Ersatzmethoden durch nichts zu rechtfertigen ist. Wir appellierten an die Abgeordneten, ihrer Verantwortung für die Tiere nachzukommen. Auch die Landwirte müssen ihre Blockadehaltung aufgeben und die vorhandenen Alterativen einsetzen. Diese Klientelpolitik zu Lasten des Tierschutzes schadet nicht nur den Regierungsparteien, sondern letztlich auch dem Image der Schweinehalter", schließt Claudia Gerlach.



Alle Stellungnahmen in der Übersicht unter:
www.bundestag.de

Anmerkungen:
(1) ltk-bw.de und www.tierschutzbund.de sowie www.bundestag.de
(2) Symposium der Landestierärztekammer Baden-Württemberg: ltk-bw.de
(3) www.foodwatch.org

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 22. November 2018
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Telefon: 0211 / 22 08 56 48, Fax. 0211 / 22 08 56 49
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang