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POLITIK/767: Agrarausschuss des Bundesrats stimmt für Wildtierverbot im Zirkus (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 29. Februar 2016

Dritter Anlauf:

Agrarausschuss des Bundesrats stimmt für Wildtierverbot im Zirkus


Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Deutschen Bundesrates hat heute einem Entschließungsantrag des Landes Hessen für ein Verbot bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus zugestimmt. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Entscheidung und hofft, dass ein Verbot nach Anläufen in den Jahren 2003 und 2011 nun endlich Realität wird. Der Verband hatte die Abgeordneten des Agrarausschusses im Vorfeld der Abstimmung angeschrieben und um Unterstützung des Antrags gebeten. Die formale Entscheidung fällt voraussichtlich am 18. März im Bundesrats-Plenum, im Anschluss muss die Bundesregierung zustimmen. Die Tierschützer appellieren an die Regierung, nun endlich zu handeln.

"Eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung von Wildtieren ist im Zirkus nicht möglich. Die Einschränkungen, denen die Tiere ausgesetzt sind, sind gravierend. Wir dürfen Tiere im Zirkus nicht länger wie Tiere zweiter Klasse behandeln", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Deutschland hinkt beim Wildtierverbot im Zirkus hinterher. Die Bundesregierung hat nun erneut die Chance, dazu beizutragen, das Leiden zahlreicher Tiere im Zirkus zu beenden."

Unzureichende Vorgaben und Verstöße

Es existieren keine konkreten rechtlichen Vorgaben für in Zirkusbetrieben gehaltene Tierarten, sondern lediglich nicht rechtsverbindliche "Zirkusleitlinien". Die Vorgaben dort sind nicht nur unzureichend, sondern weichen auch in eklatanter Weise von den Mindestanforderungen für in Zoos oder Privathand gehaltene Wildtiere ab. Und selbst diese minimalistischen Vorgaben können in einem reisenden Unternehmen nicht greifen. So kommt es in Zirkusbetrieben ständig zu einer Vielzahl von Verstößen, welche auch durch einen strengeren Vollzug nicht zu verhindern sind. So wurden etwa in Bayern in den Jahren 2010 bis 2013 bei amtstierärztlichen Kontrollen in der Hälfte der Fälle Verstöße gegen geltende Tierschutzbestimmungen registriert. Ähnliches bestätigte auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Wildtierverbot bereits zwei Mal an Bundesregierung gescheitert

Bereits 2003 und 2011 hatte der Bundesrat eine Forderung nach einem Verbot bestimmter Wildtiere formuliert. Dieses wurde seitdem aber nicht von der Bundesregierung umgesetzt. Viele Kommunen, zuletzt die Stadt Leipzig, haben sich der Thematik in den vergangenen Monaten selbst angenommen, indem sie keine Plätze mehr an Zirkusunternehmen mit Wildtieren vergeben. Der Deutsche Tierschutzbund fordert seit Jahren ein Verbot der Haltung von allen Wildtieren in Zirkusunternehmen, umgehend zumindest ein Teilverbot bestimmter Tierarten wie Affen, Elefanten, Bären, Nashörnern, Flusspferden und Giraffen. Auch die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter einem Verbot.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 29. Februar 2016
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2016

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