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POLITIK/699: Tierschutz-Wahlkampf geht in entscheidende Phase - Bundesweite Anzeigen und Aktionen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 12. September 2013

Tierschutz-Wahlkampf geht in entscheidende Phase - Bundesweite Anzeigen und Aktionen



Der Deutsche Tierschutzbund intensiviert seine Kampagne anlässlich der Bundestagswahl (BTW) am 22. September. Mit bundesweiten Anzeigen in Print- sowie Online-Medien, mit Plakaten und Postkarten sowie Aktionen im Social-Media-Bereich wirbt der Verband zur Wahl: "Machen Sie den Bundestag tierfreundlicher!". Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben den detaillierten Fragenkatalog des Verbandes zur Wahl beantwortet. Die Aktionskarte fasst die zentralen Aussagen zusammen. Im Internet sind die ausführlichen Antworten nachzulesen: www.tierschutzbund.de/bundestagswahl. Viele der über 700 Mitgliedsvereine machen in der nun beginnenden Schlussphase des Bundestagswahlkampfes - und ebenso im Rahmen der beiden Landtagswahlkämpfe in Bayern und Hessen - Infostände.

"Wir sind parteipolitisch neutral, aber tierschutzpolitisch konsequent. Wem die Positionen in Sachen Tierschutz ein Gradmesser für die Wahlentscheidung sind, für den haben wir eine gute Übersicht als Hilfestellung erstellt. Wir brauchen die Verbandsklage, wir brauchen ein grundlegend neues Tierschutzgesetz, wir brauchen Hilfen, um die Infrastruktur für die Tierheime abzusichern. Wer die Forderungen ablehnt, der wird es schwer haben, sich das Vertrauen der Tierfreunde in der Wahlkabine zu verdienen", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Mit der Anzeigenkampagne und den weiteren, begleitenden PR-Maßnahmen geht der Deutsche Tierschutzbund neue Wege, um die Positionen der Parteien zum Tierschutz deutlicher als bisher den Wählerinnen und Wähler transparent zu machen.


Hintergrund zur Verbandsklage für Tierschutzverbände:

Ein zentrales Thema ist die Einführung eines bundesweiten Tierschutz-Verbandsklagerechts als Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz. Was im Naturschutz schon lange möglich ist, wird den Tieren verwehrt - nämlich dass der ihnen zustehende Schutz auch eingeklagt werden kann. Ein weiterer Aspekt ist der praktische Tierschutz: Tierheime erfüllen kommunale Pflichtaufgaben wie z. B. die Versorgung von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren - ohne dass sie dafür in der Regel eine kostendeckende Erstattung erhalten. Dieser Aspekt muss dringend im Rahmen von bundeseinheitlichen Regelungen angepasst werden. Darüber hinaus müssen auch die grundlegende Neufassung des Tierschutzgesetzes und Einzelregelungen wie das Verbot des Schenkelbrands bei Pferden auf der politischen Agenda bleiben.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 12. September 2013
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2013