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POLITIK/696: Bundesrat - Erste Mastkaninchenverordnung in Sicht (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 2. August 2013

Bundesrat: Erste Mastkaninchenverordnung in Sicht



Heute berät der Agrarausschuss des Bundesrats einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Haltung von Mastkaninchen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt zwar, dass endlich Mindestanforderungen an die gewerbliche Kaninchenhaltung definiert werden sollen, allerdings sind Nachbesserungen dringend erforderlich, um die Tiere vor Gesundheits- und Verhaltensschäden zu schützen. So sind die Eckpunkte des Entwurfes hinsichtlich Größe und Bodenbeschaffenheit der Haltungseinrichtungen unzureichend. Das Plenum des Bundesrats stimmt am 20. September über den Entwurf ab. Der Deutsche Tierschutzbund ruft daher alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf, weiterhin auf den Verzehr von Kaninchenfleisch zu verzichten.

"Den Kaninchen geht es schlimmer als den Hühnern in Batteriekäfigen, das ist pures Leid. Wir haben lange dafür gekämpft, dass es überhaupt Mindestanforderungen an die Haltung von Mastkaninchen gibt. Daher ist der Entwurf der Bundesregierung ein erster richtiger Schritt, aber eben nur ein kleiner, erster Schritt. Das Leid der Tiere wird gelindert, aber es bleibt eine nicht tierschutzgerechte Haltung. Daher fordern wir den Bundesrat auf, den Entwurf nachzubessern", stellt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, klar. Daher begrüßt der Deutsche Tierschutzbund die Änderungsanträge der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die zahlreiche Verbesserungen zum Wohl der Tiere enthalten.

Zwar hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Abschnitt mit Haltungsbedingungen für Kaninchen für die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet, aber auch nach diesem Vorschlag soll die Käfighaltung weiterhin möglich bleiben: Neben einigen guten Punkten, wie dem Verbot der Einzelhaltung, uneingeschränktem Zugang zu Raufutter und einer Strukturierung der Haltungseinrichtung, bleibt der Entwurf leider in vielen Teilen weit hinter den Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes zurück. So wird Käfighaltung weiterhin möglich bleiben, die Platzvorgaben sind zu gering und auch ein Freilauf ist nicht vorgesehen. Das Ausüben arteigenen Verhaltens wird also auch weiterhin stark zurückgedrängt und von artgerechter Haltung bleibt man mit diesem Entwurf auch in Zukunft weit entfernt.

Hintergrund Kaninchenmast in Deutschland
Rund 41.000 Tonnen Kaninchen-Fleisch werden jedes Jahr in Deutschland verzehrt - Tendenz steigend. Der Großteil des Fleisches wird in Deutschland produziert - 33.000 Tonnen. Insgesamt werden für den deutschen Markt jährlich circa 30 Millionen Tiere geschlachtet, 25 Mio. davon allein in Deutschland. Immer häufiger werden Batteriekäfige über mehrere Etagen eingesetzt. Vier bis sechs Mastkaninchen vegetieren in einem Drahtverlies dahin. Die Mastkaninchen in der Tierproduktion haben sich das ursprüngliche bewegungsfreudige Verhalten ihrer wilden Artgenossen bewahrt. In der beengten Haltung auf Drahtböden sind sie jedoch nahezu zur Bewegungsunfähigkeit verdammt. Hoppeln, Sprünge, "Männchenmachen" sind nicht möglich. Auch für diese Tiere sind jedoch Platz, erhöhte Aussichtsplätze und Rückzugsmöglichkeiten essentiell. Die Folge sind schmerzhafte Wirbelsäulenverkrümmungen, Gelenkprobleme sowie Pfotenverletzungen, Ballengeschwüre und Verhaltensstörungen. Um ihr Mastendgewicht schnell zu erreichen, erhalten die Tiere meist nur energiereiches Trockenfutter. Diese einseitige Ernährung provoziert Magen-Darm-Erkrankungen und ist ein Grund für die hohen Todesraten in der Produktion.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 2. August 2013
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2013