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POLITIK/673: Tierschutzgesetz-Farce im Bundestag (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 27. November 2012

Tierschutzgesetz-Farce im Bundestag



Morgen befasst sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages erneut mit den Änderungen zum Tierschutzgesetz. Basis der Verhandlungen sind die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen, die nach Informationen des Deutschen Tierschutzbundes die wenigen von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen noch verschlechtern.

"Der Entwurf der Bundesregierung war aus Tierschutzsicht schon ungenügend. Die Regierungsfraktionen übertreffen dies sogar noch mit ihren Vorschlägen, und zwar im negativen Sinn. Das ist wortwörtlich ein Huftritt gegen den Tierschutz und auch eine schallende Ohrfeige für die Bundesministerin aus den eigenen Reihen. Damit wird zugleich und endgültig der Anspruch auf eine Tierschutz-Vorreiterrolle in Europa ad acta gelegt. Wir hoffen, dass die Vorschläge im Ausschuss zurückgewiesen und im Sinne des Tierschutzes nachgebessert werden", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zum aktuellen Stand.

Es ist u. a. von den Unionsfraktionen geplant, das vorgesehene Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden nun zu streichen. Die Verbrennung Dritten Grades bleibt erlaubt. Eine Betäubung, die den Tieren kaum hilft, ist ab 2019 vorgesehen. Das vorgesehene Verbot der unbetäubten Ferkelkastration wollen die Unionsfraktionen weiter nach hinten schieben, ebenfalls bis auf das Jahr 2019. Auch bei der Qualzucht fallen die Regierungsfraktionen hinter den ohnehin schon schwachen Regierungsvorschlag zurück. So wird ein Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere wieder gestrichen. Zum eigentlichen Kernstück der Gesetzesänderung, den Vorschlägen zur Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie, ist im Antrag praktisch nichts zu finden, obwohl auch hier erheblicher Handlungsbedarf gewesen wäre. Der Festschreibung einer Zielbestimmung im Gesetz hin zu Alternativmethoden ohne Tierversuche verweigern sich CDU, CSU und FDP, ebenso wie einem Verbot der Versuche an Menschenaffen. Die Einstufung der Sodomie als Ordnungswidrigkeit ist immerhin weiter angedacht.

"Das neu hinzugekommene Verbot der Sodomie begrüßen wir. Dieser Tierschutzerfolg darf aber nicht als Ausrede benutzt werden, um das Versagen in anderen dringenden Tierschutzfragen zu kaschieren. Wir kämpfen weiter für ein Tierschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient, und setzen darauf, dass es im Parlament eine Mehrheit von Tierfreunden gibt, die das mit diesen Vorschlägen weiter legalisierte millionenfache Tierleid nicht unberührt lässt " so Schröder abschließend.


Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz.html

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 27. November 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2012