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POLITIK/668: Tierschutzgesetz - Regierungsfraktionen brüskieren Ilse Aigner (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 23. Oktober 2012

Tierschutzgesetz: Regierungsfraktionen brüskieren Ilse Aigner



Noch letzte Woche hatte der Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu einer Anhörung zu den geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz geladen. Offenbar aber stand auf Seiten der Regierungsfraktionen schon vor der Anhörung das Ergebnis fest. Die CDU-Sprecher Franz Josef Holzenkamp (MdB) und Dieter Stier (MdB) erklärten nach der Sitzung zum Beispiel, dass die Anhörung zum Ergebnis gehabt habe, dass "der Heißbrand für Pferde weiter genutzt werden solle". Das ließ aufmerken, denn dem Hautarzt Prof. Steinkraus, der in der Anhörung seine auf der Untersuchung von 12 Pferden basierende Auffassung zur Befürwortung des Heißbrandes kundtun durfte, stehen die offenbar von den Regierungsfraktionen ignorierten wissenschaftlichen Untersuchungen von mehreren Professoren der Universitäten Wien und Hannover an zahlreichen Pferden entgegen, die klar gegen den Heißbrand sprechen. Nach nun aktuell vorliegenden Informationen planen die Regierungsfraktionen dennoch tatsächlich, das von Ilse Aigner und der Bundesregierung geplante Verbot des Brandzeichens zurückzuweisen und ebenso das geplante Verbot der unbetäubten Ferkelkastration zeitlich nach hinten zu verschieben, statt 2017 dann 2018. Zu anderen Themen stehen Entscheidungen noch aus.

"Entweder waren wir Tierschützer auf einer anderen Veranstaltung oder die Regierungsfraktionen haben Erkenntnisse zurückgehalten. Denn mit dem Ergebnis der Gutachteranhörung ist z.B. das Kippen des Verbots des Brandzeichnens nicht erklärbar", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und ergänzt: "Dass, was die Regierungsfraktionen planen, ist die vollständige Ignoranz solider wissenschaftlicher Untersuchungen und auch eine schallende Ohrfeige für Ilse Aigner. Offenbar gerät der Tierschutz bei den Machtspielchen zwischen Bundestagsmehrheit und Regierung unter die Räder, sehr zur Freude der Tiernutzerlobby, sehr zum Schaden der betroffenen Tiere." Der Deutsche Tierschutzbund hatte im Vorfeld der Debatten über das Tierschutzgesetz weitergehende Änderungen gefordert. Auch der Bundesrat hatte Verbesserungen vorgeschlagen, die aber von der Bundesregierung nahezu alle zurückgewiesen wurden. Nachdem nun offenbar die wenigen erkennbaren und zaghaften Schritte hin zu mehr Tierschutz von den Regierungsfraktionen ausgehebelt werden, sinken die Hoffnungen, dass es insgesamt noch zu Verbesserungen im Tierschutz kommt. Trotz des Staatsziels Tierschutz in Deutschland wurden Änderungen im deutschen Tierschutzrecht in den letzten Jahren vielfach nicht in Berlin initiiert, sondern kamen lediglich aufgrund von Änderungen an tierschutzrelevanten Richtlinien und Verordnungen in Brüssel zustande. So auch jetzt. Anlass für die Änderungen war die EU-Tierversuchsrichtlinie, die in nationalem Recht umgesetzt werden muss. "Wir kämpfen weiter, denn das Staatsziel Tierschutz und die Wünsche der Millionen Tierfreunde in Deutschland dürfen nicht unbeachtet bleiben", so Schröder abschließend.


Das Eckpunktepapier und die Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss finden Sie hier:
http://www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz.html

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 23. Oktober 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2012