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POLITIK/652: Kritik an Regierungsplänen zum Tierschutzgesetz - Kniefall vor Agrarlobbyisten (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 4. Juni 2012

Neuerliche scharfe Kritik an Plänen der Bundesregierung zum Tierschutzgesetz - Kniefall vor Agrarlobbyisten



Der Länderrat des Deutschen Tierschutzbundes, dem neben dem Präsidium die 16 Landesverbände angehören, hat in seiner Tagung in Frankfurt die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes als unakzeptabel kritisiert. Die wenigen Änderungen seien eine Farce, die Belange des Tierschutzes blieben auf der Stecke. Offenbar sei es den Agrarlobbyisten schon im Vorfeld gelungen zu verhindern, aus Tierschutzsicht dringend nötige Verbesserungen anzugehen. So bleibe das Leid der Millionen von Tieren in der Intensivtierhaltung weiter bestehen, kritisiert das Gremium. Ebenso ungenügend sind die Regelungen im Bereich der Tierversuche sowie der Heimtiere. Als skandalös wurde zudem beurteilt, wie einzelne Minister und Abgeordnete der Regierungsfraktion im Auftrag der Lobby der Warmblutpferdezucht nun auch noch das geplante Brandzeichenverbot zu unterlaufen versuchen. Mit einem neuen Flyer (siehe Anlage) räumt der Deutsche Tierschutzbund mit Halbwahrheiten der Befürworter von Verbrennungen dritten Grades bei Pferden auf.

"Der vorliegende Tierschutzgesetz-Entwurf verdient den Begriff Novellierung nicht. Davon zu sprechen, dass die geplanten Änderungen belegen, dass Tierschutz eine hohe Priorität bei der Bundesregierung hat, ist billiger Populismus. Es ist selten, dass der Einfluss der Agrarlobby in Gesetzesvorschlägen so offensichtlich ablesbar ist. Das wenige Gute, wie das Verbot des Brandzeichens bei Pferden, ist zudem in akuter Gefahr von Pferdezuchtlobbyisten mit Bundestagsmandat unterlaufen zu werden. Wir appellieren an die Mehrheit der Tierfreunde im Bundestag, aber auch im Bundesrat, dem Lobbyisteneinfluss nicht nachzugeben und im parlamentarischen Verfahren im Sinne des Tierschutzes nachzubessern", fasst Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die Stimmung im Länderrat zusammen.

Auch wenn ein Verbot der unbetäubten Ferkelkastration zu begrüßen ist, so ist inakzeptabel, dass das erst ab 2017 Vorschrift werden soll. Zudem sind die notwendigen Änderungen zur Verbesserung der so genannten Nutztierhaltung damit nur oberflächlich angegangen. Die millionenfachen schmerzhaften Manipulationen an Tieren bleiben erlaubt. Im Tierversuchsbereich bedarf es unbedingt einer Zielbestimmung, die auf Alternativmethoden setzt. Versuche an Menschenaffen müssen verboten werden. Noch nicht einmal die Spielräume, die die EU-Tierversuchsrichtlinie lässt, will die Regierung bisher ausnutzen. Zum Verbot von Wildtieren im Zirkus gibt es nur eine Ermächtigung mit hohen Hürden, die ebenso unzureichend ist wie die beabsichtigten Regelungen zur Qualzucht. Die Rechte von Tieren müssen außerdem einklagbar sein. Das geht nur mit der Tierschutz-Verbandsklage. Diese fehlt völlig, ebenso wie Regelungen im Hinblick auf die finanzielle Absicherung der praktischen Tierschutzarbeit vor Ort, den Tierheimen, so die Forderungen des Länderrates.

Mehr Informationen zu einer aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes umfassenden Tierschutzgesetz-Novellierung finden Sie hier:

http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenbank_free/Stellungnahmen/Eckpunktepapier_Novellierung_Tierschutzgesetz_110901.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 4. Juni 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2012