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POLITIK/574: EU-Tierversuchsrichtlinie weiter auf der Zielgeraden (tierrechte)


tierrechte Nr. 53, August 2010
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

EU-Tierversuchsrichtlinie weiter auf der Zielgeraden

Von Christiane Baumgartl-Simons


Im Dezember 2009 einigten sich Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf einen gemeinsamen Entwurf der Tierversuchsrichtlinie, der hinter den Forderungen des Tierschutzes zurückblieb (siehe tierrechte 1.10, 2.10). An diesem Kompromissvorschlag hat sich seitdem inhaltlich nichts mehr geändert.

Anfang Juni stimmten nun die EU-Mitgliedstaaten über den Entwurf ab. Deutschland enthielt sich als einziges Mitgliedsland der Stimme, denn Forschungsministerin Annette Schavan gingen die Tierschutzbestimmungen zu weit.

Anschließend befürwortete der Agrarausschuss des Europaparlaments den Entwurf mehrheitlich. Die von der Grünen-Fraktion eingebrachten Änderungsvorschläge wurden abgelehnt. Sie sahen im Wesentlichen vor, national höhere Tierschutzanforderungen zuzulassen und alternative Verfahren bereits mit Erreichen der Praxisreife vorzuschreiben.

Aus Sicht der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Elisabeth Jeggle (CDU) haben die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament zu einem guten Kompromiss sowohl für den Tierschutz als auch für die Forschung geführt, der in dieser Qualität nicht voraussehbar gewesen sei. Ein erneutes Aufmachen des Dossiers sei gerade für den Tierschutz nicht hilfreich, denn dann würden auch weitere Änderungsanträge zugunsten der Forschung eingebracht, argumentierte Frau Jeggle in der Ausschusssitzung. Auch die Fraktionen der Sozialisten und Demokraten zeigten sich mit dem Kompromiss zufrieden.

Die Endabstimmung im EU-Parlament soll am 7. September erfolgen. Es gilt als sicher, dass die Mehrheit der Abgeordneten, die seit Anfang 2007 an dem Kommissionsentwurf feilen, dem Kompromiss zustimmen wird. Der Bundesverband hat in diesem Zeitraum selbst und mit seinen europäischen Bündnispartnern kontinuierliche politische Arbeit geleistet und auch die Bürger zu Online-Brief-Aktionen aufgerufen. So unzureichend die Tierschutzanforderungen sind, so muss auch festgestellt werden, dass die Umsetzung der Richtlinie im Januar 2013 einige positive Veränderungen mit sich bringen wird. Beispielhaft sei die Veröffentlichung sowie retrospektive Analyse bestimmter Tierversuchskategorien angeführt. Zweifelsohne wiegt sehr schwer, dass national keine höheren Tierschutzanforderungen nach Inkrafttreten der Richtlinie zulässig sein werden. Dadurch werden nationale Schrittmacherfunktionen für mehr Tierschutz, die positiv auf Brüssel ausstrahlen könnten, im Keim erstickt. Außerdem demonstriert Brüssel damit eine neue Dimension seiner Infiltrationspolitik. Die nächste Ausgabe der tierrechte wird ausführlich zur Umsetzung der Richtlinie berichten.


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Quelle:
tierrechte - Nr. 53/August 2010, S. 15
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2010