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POLITIK/513: Deutscher Tierschutzbund fordert Novelle des Tierschutzgesetzes (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 15. Mai 2009

Deutscher Tierschutzbund fordert Novelle des Tierschutzgesetzes


Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Initiative zur Novelle des Tierschutzgesetzes, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute in Berlin vorstellen. "Wir sind froh, dass dies nun im politischen Diskurs aufgenommen wird. Aber es darf nicht nur bei Lippenbekenntnissen aller Parteien im Vorfeld der Wahlen bleiben", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Sieben Jahre nach Verabschiedung des Staatsziels Tierschutz im Deutschen Bundestag bekräftigt der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einer Neufassung des Tierschutzgesetzes. Vorschläge dazu hatte der Verband schon in der letzten Legislaturperiode vorgelegt. "Es ist ein Skandal, dass Bundesregierung und Gesetzgeber in den vergangenen Jahren so gut wie nichts unternommen haben, um den Verfassungsauftrag zum Tierschutz konkret umzusetzen", so Apel weiter.

Zur besseren Kontrolle und Durchsetzung geltender Vorschriften fordert der Deutsche Tierschutzbund als Konsequenz aus dem Staatsziel Tierschutz die Einführung eines Klagerechts für seriöse Tierschutzorganisationen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben angekündigt, einen Entwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes vorzulegen, der auch ein solches Klagerecht beinhaltet. "Wir fordern alle Verantwortlichen auf, sich jetzt der Gesetzesnovelle anzunehmen. An der Bereitschaft wird auch erkennbar sein, gerade vor Wahlen, wie ernst es die Parteien mit dem Tierschutz meinen. Die Novelle des Tierschutzgesetzes muss jetzt ebenso einvernehmlich verwirklicht werden, wie dies vor einigen Jahren bei der Verabschiedung des Staatsziels Tierschutz gelungen ist", fordert Apel.

Am 17. Mai 2002 hatte der Deutsche Bundestag mit überwältigender Mehrheit beschlossen, das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Allen beteiligten politischen Instanzen muss klar gewesen sein, dass eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes folgen muss, damit das Staatziel in der Praxis wirksam werden kann. Konkret fordert der Deutsche Tierschutzbund gesetzliche Vorgaben um Zucht, Haltung, Transport und Schlachtung von Tieren in der Landwirtschaft durchgreifend zu verbessern. Bei der Regelung von Tierversuchen muss der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel vollziehen, damit es endlich zu einer effizienten Förderung der tierversuchsfreien Forschung kommt. Auch der Schutz von Heimtieren muss konkretisiert werden. "Zu Zucht, Ausbildung, Haltung, Handel und Kennzeichnung von Heimtieren gibt es bislang so gut wie keine Vorgaben", erläutert Apel.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 15. Mai 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2009