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POLITIK/477: Schlachthöfe in der EU - Endlich wird gehandelt (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 18. September 2008

Schlachthöfe in der EU: Endlich wird gehandelt


Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine "Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung" erarbeitet. Dessen aktuelle Fassung liegt dem Deutschen Tierschutzbund vor. Mit dieser für die Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlichen "Schlachtverordnung" - bisher gab es nur eine Richtlinie - sollen die Missstände an Schlachthöfen beseitigt werden. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den Vorstoß, sich der teils schlimmen Situation der Tiere auf den Schlachthöfen endlich anzunehmen. Zugleich aber bleibt die Kritik, dass trotz positiver Ansätze wichtige Regelungen fehlen. Betroffen sind 360 Millionen Schweine, Schafe, Ziegen, Rinder sowie mehr als 4 Milliarden Geflügeltiere, 25 Millionen Pelztiere und 330 Millionen Eintagsküken, die jährlich EU-weit getötet werden. Hinzukommen noch Millionen Tiere, die in Folge von Infektionskrankheiten geschlachtet werden.

"Die Zustände an Schlachthöfen in der gesamten EU sind teils unerträglich. Immer wieder führen die ungenügenden Vorschriften, Tierschutzignoranz und mangelnde Kontrollen dazu, dass Tiere erheblich leiden. Es ist dringend an der Zeit, dass gehandelt wird. Die letzte Konsequenz aber fehlt noch, die Verordnung ist für uns nur der Anfang der Diskussion, das Tierleid nachhaltig zu beenden", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Grundsätzlich begrüßt wird, dass jedes Unternehmen einen Tierschutzbeauftragten ernennen muss, der für die Einhaltung der Bestimmungen zu jedem Zeitpunkt verantwortlich ist. Er soll befugt sein, Weisungen zur Gewährleistung des Tierschutzes zu erteilen. Unzureichend ist aber, dass der Tierschutzbeauftragte als Angestellter des Schlachthofes nicht unabhängig und für kleine Betriebe nicht vorgesehen ist. Das Personal soll laut Verordnung zukünftig, wie das in Deutschland bereits vorgeschrieben ist, seine Fachkenntnisse nachweisen.

Auch kritisch zu sehen ist: Für Hasen, Kaninchen und Geflügel, die für den Eigenverbrauch geschlachtet werden, gelten die Tierschutzbestimmungen dieser Verordnung nicht. Gleiches gilt für die Tötung von Tieren für kulturelle Zwecke oder Sportveranstaltungen. Tötungen wie beim Stierkampf bleiben möglich. Vor dem Hintergrund der rasant steigenden Bedeutung der Fischproduktion in Aquakulturen ist besonders zu bemängeln, dass keine konkreten Regelungen für die Schlachtung von Fischen im Entwurf enthalten sind.

"Das Ziel, Tierschutz nachhaltig zu stärken, ist noch nicht erreicht. Gleichzeitig gilt es zu verhindern, dass die neue Verordnung während der nun beginnenden Verhandlungen in der EU auf den kleinsten gemeinsamer EU-Nenner herunterverhandelt wird", kommentiert Apel.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 18. September 2008
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2008