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POLITIK/453: Haltungsverbot für bestimmte Wildtierarten muß kommen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 29. November 2007

Bundesrat tagt morgen: Entscheidung über Zirkusregister

Haltungsverbot für bestimmte Wildtierarten muss kommen


Der Bundesrat wird morgen darüber entscheiden, den rechtlichen Weg für eine zentrale Erfassung von Zirkusbetrieben freizumachen. Aus Gründen des Verfassungs- und Datenschutzes war eine Änderung des Tierschutzgesetzes erforderlich. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet die Zustimmung, damit es endlich möglich ist, die Tierhaltung in Zirkusbetrieben nachhaltig und konsequent zu verfolgen. Die Tierschützer verweisen darauf, dass damit allerdings die Bundesratsinitiative von 2003 nur zum Teil umgesetzt wird. Nach wie vor fehle das dringend notwendige Haltungsverbot für Affen, Bären und Elefanten im Zirkus.

"Die Datenerfassung ist ein wichtiger Schritt für die handelnden Behörden, Entscheidungsgrundlagen für die mehr als 310 in Deutschland existierenden Wanderzirkusse zu schaffen. Noch wichtiger aber wäre ein klares Haltungsverbot zumindest einiger Wildtierarten in Zirkussen. Das Leid der Affen, Bären, Elefanten und anderer Wildtiere ist in den oft ungenügenden Unterbringungen immens", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der Bund und Länder damit zugleich auffordert, endlich ein Haltungsverbot für Wildtiere anzugehen.

Bereits 2003 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Zirkusbetriebe in einer Datenbank zentral zu erfassen (Zirkuszentralregister) und ein grundsätzliches Haltungsverbot für Affen, Bären und Elefanten in Zirkussen zu erlassen. Morgen wird der Bundesrat über eine Änderung des Tierschutzgesetzes abstimmen, so dass die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Zirkusregisterverordnung auf den Weg gebracht werden könnte.

Viele Wildtierarten leiden in Zirkusbetrieben, da die besonders hohen Ansprüche an ihre Haltung, Pflege, Ernährung und Betreuung grundsätzlichen in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden können. Dies gilt insbesondere für Elefanten, Bären und Affen. Viele europäische Länder wie zum Beispiel Österreich, Finnland und Ungarn haben hieraus bereits rechtliche Konsequenzen gezogen und das Mitführen sämtlicher Wildtierarten in Zirkussen untersagt. Auch Dänemark und Schweden beschränken das Mitführen von Wildtieren im Zirkus erheblich.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 29. November 2007
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2007