Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/446: Änderung des Schächt-Paragraphen noch nicht in Sicht (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 10. Oktober 2007

Änderung des Schächt-Paragrafen noch nicht in Sicht


Der Landwirtschaftsausschuss des Bundestages hat heute noch keine Position zur vom Bundesrat geforderten Änderung des Schächt-Paragrafen abgegeben. Dies ist für den Bundesverband Menschen für Tierrechte nicht nachvollziehbar. So hat der Ausschuss lediglich beschlossen, eine Anhörung mit Vertretern der betroffenen Religionen durchzuführen, bevor er Stellung zum Bundesratsbeschluss vom 6. Juli 2007 bezieht. Danach soll der Bundestag Paragraf 4 a Tierschutzgesetz so ändern, dass betäubungsloses Schlachten (Schächten) nur genehmigt werden darf, wenn die jeweilige Religion dies nachweislich zwingend vorschreibt und den Tieren im Vergleich zur Schlachtung mit Betäubung nicht mehr Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Die Bundesregierung bewertete diesen Bundesratsbeschluss als verfassungsrechtlich bedenklich, da er eine Abwägung zwischen der Religionsfreiheit und dem Tierschutz nicht mehr zulasse. Von daher kommt der Beurteilung des Ausschusses große Bedeutung zu.

Nach Ansicht des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte erhebt die Bundesregierung damit die Religionsfreiheit zum "Grundrecht der Sonderklasse". Das sei aber ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Da der Tierschutz seit 2002 Verfassungsrang besitzt, müssten die Leiden und Schmerzen der Tiere beim betäubungslosen Schlachten zwingend gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit abgewogen werden.

"Abgesehen von dieser rechtlichen Betrachtung gibt es im Alten Testament und im Islam zahlreiche Stellen, die die Gebote der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit gegenüber den Nutz- und Schlachttieren einfordern. Mit der Elektrokurzzeitbetäubung steht zudem ein Kompromiss zur Verfügung, der die Einhaltung des religiösen Rituals des Schächtens ermöglicht und die dem Schächtgebot zugrunde liegenden Ziele (*) vollständig und sicher erreicht", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Verbandes.

Das Zögern des Ausschusses bliebe angesichts der klaren Rechtslage unverständlich, insbesondere im Hinblick auf das Ende des Jahres anstehenden islamische Opferfest, das vermutlich zu erneuten rechtswidrigen Schächtungen führen werde, so die Position des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.


(*) hoher Ausblutungsgrad, die Unversehrtheit des Tieres vor dem Schlachtschnitt und der Todeseintritt durch Ausbluten


*


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.


*


Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 10. Oktober 2007
52072 Aachen
Roermonder Straße 4a
Tel: 0241/15 72 14
Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: infodienst@tierrechte.de
Internet: http://tierrechte.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2007