Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/432: Importverbot für Hunde- und Katzenfelle in der EU (BMELV)


BMELV - Pressemitteilung Nr. 102 vom 19. Juni 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Seehofer:
Politische Einigung zum Importverbot für Hunde- und Katzenfelle in der EU gelungen


Nach mehreren Verhandlungsrunden hat die deutsche Ratspräsidentschaft heute mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament eine politische Einigung zum Importverbot für Hunde- und Katzenfelle erzielt.

"Das Importverbot für Hunde- und Katzenfelle ist ein klares Bekenntnis zum Tierschutz in der Europäischen Union. Wir haben uns vor und während der Ratspräsidentschaft intensiv für eine deutliche Positionierung der Mitgliedstaaten gegen diese grausamen, tierquälerischen Methoden eingesetzt," sagte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heute, anlässlich der erzielten Einigung in Straßburg. Mehrere Mitgliedstaaten - so auch Deutschland - hatten die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein Importverbot vorzubereiten. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Mitgliedstaaten eine Fernsehdokumentation über die grausame Tötung von Hunden und Katzen zur Fell- und Fleischgewinnung in asiatischen Ländern gezeigt. Aus diesen asiatischen Ländern würden Hunde- und Katzenfelle auch in Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt.

Am 20.11.2006 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft" vorgelegt.

Der Agrarrat hat am 29.01.2007 eine öffentliche Orientierungsdebatte zu dem Vorschlag geführt.

Nach intensiven Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission konnte ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle durch das Plenum des Europäischen Parlaments sehr schnell - und zwar fast auf den Tag genau nur 7 Monate nach Vorlage des Kommissions-Vorschlags - verabschiedet werden.

Der wesentliche Diskussionspunkt war die Frage der Ausnahmeregelungen. Diese wurden von zahlreichen Mitgliedstaaten sowie der deutschen Ratspräsidentschaft nicht gewünscht.

Auch das Europäische Parlament schloss sich, nach dem Ergebnis von Ausschusssitzungen und informellen Gesprächen, dieser Position an.

Die Kommission hielt jedoch an Ausnahmen von einem generellen Importverbot aus rechtlichen Gründen (insbesondere wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes) fest.

Ausnahmen können mit dem Kompromiss, über den heute abgestimmt wurde, nur in einem sehr begrenzten Bereich - für Lehr- und tierpräparatorische Zwecke - zugelassen werden. Ausnahmeregelungen können von der Kommission unter diesen sehr engen Voraussetzungen vorgeschlagen werden und bedürfen einer Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten.

Mit einer Veröffentlichung der Verordnung wird nach der Sommerpause gerechnet. Die Verordnung wird am 31.12.2008 in Kraft treten.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 102 (Ausgabedatum 19. Juni 2007)
aus dem BMELV-Newsletter Nr. 12 vom 26. Juni 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle/Dienstsitz Berlin, Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin
Telefon: 01 88 85 29 - 31 73 / - 31 77 - Telefax: 01 88 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de, Internet: http://www.bmelv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2007