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POLITIK/428: Detaillierte Tierschutzkriterien für Masthühner (BMELV)


BMELV-Informationen Nr. 9 vom 14. Mai 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Seehofer: Detaillierte Tierschutzkriterien für Masthühner beschlossen


Im Agrarrat konnte gestern unter dem Vorsitz von Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft ein großer Erfolg für die tiergerechtere Haltung von Masthühnern errungen werden. "Ich freue mich besonders über diese Einigung. Sie zeigt, dass in allen europäischen Mitgliedstaaten der große Wille besteht, beim Tierschutz voranzukommen. Dies entspricht ganz klar dem, was die Verbraucher europaweit wollen." Nach der nunmehr beschlossenen Richtlinie des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern müssen Betriebe, die mehr als 500 Masthühner halten, besondere Auflagen und Bestimmungen einhalten.

Anforderungen werden insbesondere an die Haltungsumgebung der Tiere gestellt. Je nach Anforderungen kann nur eine bestimmte Besatzdichte ausgeschöpft werden. Der Rat einigte sich auf die Stufen 33 kg/m² und 39 kg/m² bei besonders guten Bedingungen. Bei exzellenten Haltungs- und Managementbedingungen dürfen 3 kg mehr an Besatzdichte genutzt werden.

In Deutschland ist der Schutz von Masthühnern durch das Tierschutzgesetz und die allgemeinen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. In den Bundesländern wurden freiwillige Vereinbarungen zwischen den für Landesrecht zuständigen Behörden und der Wirtschaft geschlossen, die weitere Haltungsanforderungen beinhalten. Spezifische Rechtsvorschriften für den Schutz von Masthühnern existieren derzeit noch nicht.

Die Kommission hatte dem Rat bereits am 30. Mai 2005 einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorgelegt. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hatten eine Stellungnahme abgegeben. Seitdem wurden zwar erhebliche Anstrengungen unternommen um zu einer Einigung zu kommen, doch fanden die Vorschläge bisher keine ausreichende Unterstützung. Unter der deutschen Ratspräsidentschaft wurde der Vorschlag deutlich um bürokratische Regelungen reduziert und vereinfacht.


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Quelle:
BMELV-Informationen Nr. 9 vom 14. Mai 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2007