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POLITIK/426: Spürbare Fortschritte für Tierschutz erreicht (BMELV)


BMELV-Informationen Nr. 8 vom 27. April 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Seehofer: Spürbare Fortschritte für Tierschutz erreicht

"Tierschutzbericht der Bundesregierung 2007" heute im Kabinett beschlossen


Ende April wurde der 10. Tierschutzbericht der Bundesregierung im Kabinett beschlossen. "Deutschland hat auf dem Weg zum tiergerecht wirtschaftenden Agrarstandort einen wichtigen Schritt getan. Auf vielen Gebieten, so z.B. für die Pelztiere und im Bereich der Tiertransporte konnten entscheidende, tiergerechte Fortschritte erzielt werden", sagte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in Berlin. Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes. Dem Bericht liegen die Jahre 2005 und 2006 zugrunde.

Im Bereich der Nutztierhaltung wurden Rechtsvorschriften betreffend die Haltung von Schweinen und Pelztieren in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingefügt. Für die Legehennen bleibt es dabei: Der Batteriekäfig ist ein Auslaufmodell! Für die intensive Eiererzeugung wurde der rechtliche Rahmen für die Kleingruppenhaltung, eine ebenso tiergerechte wie wirtschaftliche Haltungsform, geschaffen. Auch bei den Tiertransporten konnte ein großer Erfolg erzielt werden. Auf wiederholtes Drängen der Bundesregierung hat die Europäische Kommission beschlossen, die Ausfuhrerstattung für lebende Schlachtrinder aus der Europäischen Union (EU) in Drittländer ersatzlos zu streichen. Danach werden nun lange, die Tiere besonders belastende Transporte, z. B. in den Nahen Osten, nicht mehr subventioniert.

In den zurückliegenden Jahren schritt die Entwicklung in Richtung immer stärker werdender supra- und internationaler Bezüge weiter voran. Immer deutlicher wird, dass in bestimmten Bereichen des Tierschutzes einzelstaatliches Handeln nicht mehr wirkungsvoll genug ist.

"Die Bundesregierung begrüßt, dass die Europäische Kommission auf wiederholte Forderungen, auch aus Deutschland, einen Vorschlag für eine Verordnung für ein europaweites Import-, Export- und Handelsverbot für Hunde- und Katzenfelle sowie daraus gefertigte Erzeugnisse vorgelegt hat. Damit können wir der tierschutzwidrigen Behandlung von Hunden und Katzen in manchen asiatischen Ländern wirksam begegnen", betonte Seehofer.

Für den Schutz von Robben zeichnet sich leider noch keine europäische Einigung ab. "Wir werden deshalb alle erforderlichen Schritte unternehmen, um den Erlass einer nationalen Tierschutzregelung für Robben vorzubereiten und damit die Einfuhr von Robbenprodukten nach Deutschland zu unterbinden", so Seehofer weiter.

Der Ersatz von Tierversuchen bleibt ein Dauerthema engagierter Tierschutzpolitik. Dem so genannten 3R-Prinzip (Refine, Reduce, Replace; Russel und Burch, 1959) folgend, muss nach allen Erfolg versprechenden Möglichkeiten gesucht werden, Tierversuche zu verbessern, zu reduzieren oder zu ersetzen.

Diesem Zweck dienen zwei Förderprogramme: Seit 1984 der Förderschwerpunkt "Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und seit 1990 die "Vergabe von Forschungsmitteln zur wissenschaftlichen Erarbeitung von Tierversuchsersatzmethoden" der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) des Bundesinstituts für Risikobewertung. Mit den genannten Förderprogrammen leistet Deutschland den weitaus größten Beitrag aller Mitgliedstaaten der EU für die Entwicklung tierversuchsfreier Prüfmethoden. Es gibt derzeit weder ein vergleichbares Förderprogramm, noch eine mit dem Status der ZEBET vergleichbare Einrichtung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Dem Verfassungsauftrag folgend wird die Bundesregierung auch in den kommenden Jahren nach Verbesserungen im Tierschutzbereich streben. So können mit einem praxisgerechten Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen die Haltungsbedingungen für Legehennen wirkungsvoll verbessert werden. Für den Schutz von Zirkustieren wird ein Zirkusregister entwickelt. Auf europäischer Ebene wird die ins Stocken geratene Diskussion über den Tierschutz bei der Haltung von Masthühnern belebt. Auch aus der bereits angesprochenen Internationalisierung erwachsen stetig neue Herausforderungen. Eine Übersicht gewährt der aktuelle Tierschutzbericht, der dem Bundestag noch im April zugeleitet werden soll."


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Quelle:
BMELV-Informationen Nr. 8 vom 27. April 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2007