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MELDUNG/378: Europäischer Rechnungshof bestätigt - Tierschutz wird in der EU unzureichend umgesetzt (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 16. November 2018

Europäischer Rechnungshof bestätigt:

Tierschutz wird in der EU unzureichend umgesetzt


In einem aktuellen Bericht bestätigt der Europäische Rechnungshof (EuRH) Schwachstellen bei der Umsetzung des Tierschutzes in der EU. Erstmals prüfte der EuRH stichprobenartig den Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere auf Betrieben in fünf Mitgliedstaaten - neben Deutschland auch in Frankreich, Italien, Polen und Rumänien. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass EU-Recht nach wie vor aus wirtschaftlichen Gründen missachtet wird und fordert die EU-Kommission zum Handeln auf.

"Auch wenn die EU-Tierschutzstandards weltweit zu den höchsten zählen, bringt dies den Tieren rein gar nichts, wenn die Standards in den einzelnen Ländern nicht eingehalten werden", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich endlich ihrer Verantwortung stellen. Es kann nicht sein, dass gesetzliche Tierschutzvorgaben routinemäßig missachtet werden - aus rein wirtschaftlichen Gründen. Wer so etwas tut, sollte auch zur Rechenschaft gezogen werden können." In Anbetracht der Tatsache, dass viele der Probleme längst bekannt sind und die EU-Bürgerinnen und -Bürger den Tierschutz als äußerst wichtig erachten, fordert der Verband die EU-Kommission auf, tätig zu werden: "Die Kommission sollte nun endlich dafür sorgen, dass die Finanzmittel der Gemeinsamen Agrarpolitik auch effektiv zum Einsatz kommen - damit bestehende Standards eingehalten und zugleich höhere Tierschutzstandards gefördert werden können", so Schröder.

Der EuRH kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass in den EU-Ländern im Zeitraum 2012 bis 2015 zwar Verbesserungen im Tierschutz erreicht wurden, aber dennoch viele Mängel bei der Einhaltung der Mindeststandards bestehen. Besonders bemängelt wird, dass das Kupieren von Schwänzen in der intensiven Schweinehaltung immer noch Routine ist, obwohl es nach EU-Recht seit 1994 unzulässig ist. Kritik gibt es zudem an Lebendtiertransporten und den Bedingungen bei der Schlachtung. In seinem Bericht kommt der EuRH zu dem Schluss, dass Verbesserungen bei den amtlichen Kontrollen notwendig sind und weist darauf hin, dass es in keinem der Länder eine zentrale Beschwerdestelle für Tierschutzprobleme gibt.


Der Audit des EuRH kann hier abgerufen werden:
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_31/SR_ANIMAL_WELFARE_DE.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 16. November 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2018

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