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MELDUNG/292: Kritik bleibt - CETA birgt Risiken für den Tierschutz (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 22. September 2016

Kritik bleibt: CETA birgt Risiken für den Tierschutz


Auch wenn nach dem Beschluss der SPD für die Bundesregierung der Weg für das Freihandelsabkommen CETA frei zu sein scheint, mahnt der Deutsche Tierschutzbund. Aus Sicht des Tierschutzes braucht es für eine eventuelle Zustimmung zumindest erhebliche Nachbesserungen. In einem Anschreiben appelliert der Deutsche Tierschutzbund an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, die aus Tierschutzsicht relevanten Probleme und Sorgen ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Mit seinen EU-Amtskollegen wird Gabriel am 23. September in Bratislava unter anderem über das vorläufige Inkraftsetzen von CETA beraten.

"Ebenso wie das US-Handelsabkommen TTIP ist auch CETA aus Tierschutzsicht in der vorliegenden Fassung abzulehnen", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Es fehlen konkrete Tierschutzregelungen sowohl in den Grundlagen- als auch den Ausführungsbestimmungen, für die der Bundesminister nun eintreten muss. Denn die EU und ihre Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dem Tierschutz bei der Festlegung und Durchführung der EU-Politik Rechnung zu tragen. Hier gilt es, dass die Bundesregierung den Blick mit der Tierschutzbrille nochmals schärft und nachverhandelt."

Die Tierschützer befürchten, dass die weitgehend zollfreie Einfuhr von Tierprodukten die Preiskämpfe in der EU und den Abwärtsdruck auf den europäischen Tierschutz erheblich verschärfen würde. Die Tierschutzbestimmungen in Kanada sind außerdem kaum mit europäischen Standards vergleichbar. Wenige grundlegende Vorschriften und Bestimmungen ließen viel Raum für tierquälerische Industrieproduktion. CETA selbst bleibt beim Tierschutz vage. Konkrete Maßnahmen, um eine tiergerechte Haltung in der Landwirtschaft sicherzustellen, Tierversuche abzubauen oder den Schutz von Wildtieren zu verbessern, sind dort nicht zu finden.

Grundlegende Nachbesserung notwendig

Um dem Tierschutz im Rahmen des jetzt noch Möglichen Geltung zu verschaffen, müsste CETA zumindest in einigen Punkten nachgebessert werden. So müssten etwa Importquoten im Tiersektor an klare Tierschutzkriterien bei Zucht, Haltung, Transport und Schlachtung geknüpft werden. Auch sollte die EU explizit das Recht haben, Importe aus Gründen einer ungenügenden Prozessqualität in der Tierproduktion abzulehnen. Für den Bereich der regulatorischen Zusammenarbeit müssten Tierschutzkriterien zur Stärkung der artgerechten Tierhaltung, dem Abbau von Tierversuchen sowie dem Artenschutz konkret benannt und als prioritär eingestuft werden.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 22. September 2016
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2016

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