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MELDUNG/231: Endlich Ende des millionenfachen Kükenmordes in Deutschland? (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 23. Februar 2015

Endlich Ende des millionenfachen Kükenmordes in Deutschland?

Bundesminister kündigt Taten an


In Deutschland werden jährlich ca. 45 Millionen männliche Eintagsküken getötet, weil sie aus Sicht der Geflügellobby wirtschaftlich nicht brauchbar sind. Der Deutsche Tierschutzbund kämpft seit Jahren gegen diese tierschutzwidrige Praxis. Nun hat der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Interviews angekündigt, bis Ostern 2015 einen Fahrplan für den Ausstieg aus dem millionenfachen Kükentöten vorzulegen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Initiative.

"Wir freuen uns, dass nun endlich auch auf Bundesebene den Worten die Taten folgen. Wir fordern schon lange das Ende dieses millionenfachen Kükentötens in Deutschland. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte immer wieder betont, dass es für diese Praxis keinen so genannten vernünftigen Grund gibt, der nach Tierschutzgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Da ist es nur konsequent, dass er jetzt handelt und wir können ihn dabei nur bestärken", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Aus Sicht der Tierschützer ist das Kükentöten ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Daher darf es nicht darum gehen, Ausstiegsfristen zu verhandeln, vielmehr hilft nur ein konsequentes Verbot. "Wir erwarten vom Bundesminister vor Ostern eine klare Ankündigung für ein schnelles Ende des Kükentötens", so Schröder weiter.

Der aktuellen Debatte war ein Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorausgegangen, mit dem das Töten der männlichen Küken verboten werden sollte, andere Landesregierungen sind dem Beispiel gefolgt. Aber auf Klage von Brütereibetrieben in NRW wurde der Erlass gekippt: Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das Töten männlicher Eintagsküken zu verbieten. Laut Gericht hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Der Deutsche Tierschutzbund hatte die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Urteils erneut aufgefordert, endlich zu handeln.

Hintergrund Kükentötung

Als Eintagsküken werden die Tiere lebend in eine Art Häcksler geworfen, wo sie von rotierenden Messern getötet werden oder sie werden vergast. Die geschredderten Tiere werden zu Tierkörpermehl verarbeitet und verbrannt. Die in Deutschland mit Gas getöteten Tiere werden manchmal vom Zoo als Futtertiere abgenommen.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 23. Februar 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2015

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