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MELDUNG/222: Mindestlohn wird für Tierheime Zusatzbelastung - Kommunen sind gefordert, Kosten auszugleichen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 30. Dezember 2014

Mindestlohn wird für Tierheime Zusatzbelastung - Kommunen sind gefordert, Kosten auszugleichen



Die wirtschaftliche Lage der Tierheime bleibt bundesweit weiter schwierig, in den meisten sind die Aufnahmekapazitäten nahezu erschöpft. Der Deutsche Tierschutzbund rechnet zudem in den kommenden Wochen mit sogenannten "Weihnachtsopfern", die zunächst als Überraschung unter dem Weihnachtsbaum lagen und bald ausgesetzt oder abgegeben werden. Hauptgrund ist allerdings, dass die Kommunen ihren finanziellen Verpflichtungen nur ungenügend nachkommen. Denn die Fundtierbetreuung ist eine Pflichtaufgabe, die die Städte und Gemeinden auf Tierschutzvereine übertragen, die damit verbundenen Kosten aber nicht ausreichend erstatten. Mit dem ab dem 1.1.2015 geltenden Mindestlohn wird es in den Tierheimen zu einer weiteren Kostensteigerung kommen. Diese Kostensteigerung war in der Regel in den bestehenden Fundtierverträgen nicht "eingepreist", d.h. die Mehrkosten durch Gesetzesänderung muss der karitative Tierschutz alleine schultern. Der Deutsche Tierschutzbund sieht die Kommunen in der Pflicht.

Die Kommunen erstatten durchschnittlich nur knapp 25% der Kosten im Tierheim, nehmen aber 80% der Leistungen in Anspruch. Die Tierheime und damit der praktische Tierschutz vor Ort sind dadurch in ihrer Existenz akut gefährdet. Das Missverhältnis wird jetzt noch zunehmen:

Nach einer Umfrage unter den Mitgliedstierheimen des Deutschen Tierschutzbundes sind durch den Mindestlohn Kostensteigerungen in vielen Tierheimen von durchschnittlich 20% zu erwarten. "Der Mindestlohn ist beschlossen, das ist gut so, da darf es keine Diskussionen mehr geben. Es kann aber nicht sein, dass die Kommunen sich wieder billig aus Ihrer Pflichtaufgabe herausklauen. Die Kommunen müssen die Fundtierverträge nachbessern, und zwar sofort und zu allererst wegen der akuten Mehrkosten, aber auch insgesamt wegen der nicht gegebenen kostendeckenden Erstattungen. Wir erwarten für die Aufgaben, die wir im Auftrag der Kommunen übernehmen, eine kostendeckende Erstattung. Alles andere ist nicht mehr hinnehmbar und gefährdet die Existenz des praktischen Tierschutzes in der Fläche", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Gesetzgebung belastet zusätzlich, so z.B. die Hundeverordnungen der Länder, durch die insbesondere große Hunde und bestimmte Rassen im Tierheim landen und nur schwer vermittelbar sind. Darüber hinaus mussten dreiviertel der dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen Tierschutzvereine in den letzten fünf Jahren Reptilien, wie Schildkröten, Bartagamen oder Schlangen aufnehmen - insgesamt hochgerechnet 30.000 Tiere in den letzten fünf Jahren. Auch hier ist die Vermittlung der Tiere sehr schwierig. "Wir lassen uns nicht weiter zu Ausputzern staatlichen Versagens degradieren. Wenn die Kommunen weiter ihre Verpflichtung verweigern, dann müssen Land und Bund handeln. Sonst kann ich den Mitgliedsvereinen nur raten, die Fundtierverträge zu kündigen. Dann aber wird es massiv teurer für die Kommunen, die die Tierbetreuung dann in Eigenleistung durchführen müssten", so Schröder.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 30. Dezember 2014
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Januar 2015


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