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MELDUNG/040: Müssen Tiere bei Feuern in Großmast-Anlagen verbrennen? (Abl Ni)


Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. - Landesverband Niedersachsen
Pressemitteilung vom 26. September 2010

Müssen Tiere bei Feuern in Großmast-Anlagen verbrennen?


Auf den aktuellen Stopp etlicher Genehmigungs-Verfahren für agrarindustrielle Masthühner- und Schweine-Großanlagen durch den Landkreis Emsland hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hingewiesen. Örtliche Bürgerinitiativen hatten über ihren Anwalt unter anderem den fehlenden Brandschutz in den Bauvorhaben bemängelt und auf Tausende verbrannter Tiere in Großanlagen hingewiesen. Eine Evakuierung der Tiere in solch riesigen Mastanlagen sei nicht möglich. Paragraph 20 der Niedersächsischen Bauordnung schreibe aber vor, dass die baulichen Anlagen so beschaffen sein müssten, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und auch Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich seien. Derlei Brandschutzvorkehrungen fehlten in den Antragsunterlagen, die Tiere würden dabei überhaupt nicht berücksichtigt und somit sogar als entzündbare Brandlast gewertet.

Die AbL begrüßte es, dass der emsländische Landrat Bröring dieses Tierschutzproblem nunmehr gründlich prüfen lasse, bevor der Landkreis über die Genehmigung weiterer Großanlagen und über eine eventuelle Anwendung auf bereits genehmigte Ställe entscheide. Die Einschätzung des niedersächsischen Agrarministeriums, wonach die geltenden Rechtsvorschriften ausreichen würden und dessen Empfehlung, für den Fall eines Brandes "eingezäunte Flächen und Notunterkünfte bereit zu halten", reichten als Antwort bei weitem nicht aus.

"Die Landesregierung sollte die Äußerungen des Landrats zur Überbelastung der Region und zu fehlenden Steuerungsmöglichkeiten gegenüber Großanlagen von Agrarindustrie und Kapitalgesellschaften endlich ernst nehmen", so AbL-Sprecher Eckehard Niemann. Die AbL teile auch die im NDR geäußerte Kritik des Landrats, wonach bislang "alles was nach Landwirtschaft riecht", beim Bauen im Außenbereich privilegiert werde. Agrarindustrielle Anlagen verbauten ansässigen Landwirtschaftsbetrieben den späteren Ausbau einer bäuerlichen Tierhaltung.

Die AbL verwies auf die bereits vorhandenen 30 Millionen Hähnchenmastplätze und 840.000 Schweinemastplätze im Emsland, auf die zusätzlich in diesem Jahr genehmigten 46 Geflügel- und 35 Schweinemast-Großanlagen und auf weitere 10 Millionen beantragte agrarindustrielle Hähnchenmastplätze. Auf Anraten des Landrats hätten bereits 25 Kommunen versucht, über die Bauleitplanung solche Anlagen zu verhindern, unterstützt von zahlreiche Bürgerinitiativen und einem neu gegründeten Aktionsbündnis gegen Agrarfabriken im Emsland. "Ein Bauverbot von Großmastställen", so AbL-Sprecher Niemann, "nützt der bäuerlichen Landwirtschaft, dem Ausbau einer artgerechten Haltung und dem Tierschutz im Fall von Bränden."


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Quelle:
Pressemitteilung vom 26.09.2010
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Landesverband Niedersachsen
Pressesprecher: Eckehard Niemann
Varendorferstr. 24, 29553 Bienenbüttel
Telefon: 0151 - 11 20 16 34
E-Mail: eckehard.niemann@freenet.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2010