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KOMMERZ/177: Erfolg - Tierische Textilprodukte sollen gekennzeichnet werden (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 11. Mai 2011

Erfolg für den Tierschutz: Tierische Textilprodukte sollen gekennzeichnet werden


Textilprodukte, die tierisches Material beinhalten, sollen zukünftig auf dem Etikett als solche gekennzeichnet werden. Das Plenum des EU-Parlaments hat heute in zweiter Lesung einem Kompromisstext zugestimmt, der in Verhandlungen zwischen dem zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments und dem EU-Ministerrat erarbeitet wurde. Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich seit Jahren für eine solche Kennzeichnungspflicht ein und zeigt sich sehr erfreut. Der Verbraucher kann in Zukunft erkennen, in welcher Tasche, in welchem Jackenkragen etc. echtes Fell oder Leder verarbeitet wurde, und kann im Sinne des Tierschutzes auf tierquälerische Produkte verzichten.

Seit vielen Jahren setzt sich der Deutsche Tierschutzbund dafür ein, dass Textilerzeugnisse, welche tierische Produkte wie Fell oder Leder enthalten, als solche eindeutig gekennzeichnet werden müssen. "Es ist ein großer Erfolg für uns, dass das EU-Parlament dem Verordnungsentwurf zur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen mit entsprechenden Änderungsvorschlägen zur Kennzeichnung heute zugestimmt hat", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Für Verbraucher war es bisher schwierig, beim Kauf eines Kleidungsstückes zu erkennen, ob der Kragen einer Jacke, der Fellbesatz am Schuh oder die Lederhose aus künstlichem oder tierischem Material besteht. Eine Kennzeichnungspflicht solcher Produkte bestand in Europa nicht. "In vielen Fällen werden die Textilprodukte im nicht-europäischen Ausland hergestellt. Dort sind die Tierschutzgesetze nicht mit den hiesigen vergleichbar, so dass davon auszugehen ist, dass tierische Bestandteile in Textilprodukten auf tierquälerische Weise erzeugt wurden", so Apel weiter. "Nun ist der Weg frei, dass Verbraucher zukünftig eine bewusste Kaufentscheidung treffen und auf Erzeugnisse mit tierischen Bestandteilen verzichten können."

Offen ist noch die genaue Form der Etikettierung. Aus Tierschutzsicht sollten Etiketten genau kennzeichnen, welcher Teil des Textilerzeugnisses tierischen Ursprunges ist, welche Tierart verarbeitet wurde und woher das Tier stammt. Hintergrund: Um die Herkunft der Felle zu verschleiern, kommen einige Felle unter Tarnnamen wie z. B. "Chinchillette" für Kaninchen oder "Telentka" für Eichhörnchen in den Handel. Abschließend muss nun noch der EU-Ministerrat dem Beschluss des EU-Parlaments zustimmen, damit die Verordnung, die unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat verbindlich ist, in Kraft treten kann.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 11. Mai 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2011