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KOMMERZ/156: Die Metro Gans-Ramsch-Aktion - Überflüssig (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 18. November 2009

Die Metro Gans-Ramsch-Aktion: Überflüssig


Der Deutsche Tierschutzbund hat zu St. Martin und den damit verbundenen Traditionen davor gewarnt, Gänse aus Intensivtierhaltung zu kaufen. Offenbar ist dieser Appell bei den Verantwortlichen der Metro Cash and Carry Deutschland GmbH ungehört geblieben. Diese werben mit einer aus Tierschutzsicht kritikwürdigen Aktion.

Wer zwischen dem 19. und 21. November 2009 für entsprechenden Umsatz sorgt, erhält einen Gutschein für eine Weihnachtsgans. Es erfolgt kein Hinweis, aus welcher Haltung diese Tiere stammen. Da es sich um eine "Werbe-Ramschaktion" handelt, muss davon ausgegangen werden, dass die Gänse aus der billigeren Intensivtierhaltung stammen. Der Deutsche Tierschutzbund betont, dass eine solche Aktion unabhängig von der Haltungsform kritikwürdig ist. Die Tierschützer raten daher den Metro Cash and Carry-Kunden diese Einkaufszugabe abzulehnen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht auf den Gänsebraten verzichten wollen, sollten bei der Wahl des Fleisches darauf achten, keine Gänse aus Intensivtierhaltung zu kaufen. Viele der Wasservögel werden unter tierquälerischen Bedingungen gehalten. 80 Prozent der in Deutschland verkauften Gänse stammen aus dem Ausland.

Wenigen ist bekannt, dass sie dort größtenteils in industrieller Haltung in Ställen zusammengepfercht werden und nie eine Weide oder ein Gewässer gesehen haben. Um dies zu verschleiern, werden die Tiere zum Teil mit irreführenden Bezeichnungen angeboten: beispielsweise suggerieren Begriffe wie "vom Bauernhof" oder "Landkorngans" eine artgerechte Haltung. Die Tierschützer fordern deshalb nicht nur ein Ende der tierquälerischen Haltungsbedingungen und verbindliche Gesetze zur Haltung von Gänsen, sondern auch ein Verbot von beschönigenden Bezeichnungen. Wer für sein Festtagsmenü noch nicht auf Fleisch verzichten möchte, sollte auf die gesetzlich geschützten Kennzeichnungen "Freilandhaltung", "bäuerliche Freilandhaltung", "bäuerliche Freilandhaltung - unbegrenzter Auslauf", "Bio-" oder "Ökogans" achten. Diese stehen für eine artgerechte Haltung der Tiere mit Auslauf.

Doch auch hier auf das Kleingedruckte achten: Der Zusatz von "aus Fettleberproduktion" bedeutet, dass die Tiere zwangsgefüttert (gestopft) wurden. In Deutschland ist dies zwar verboten, nicht jedoch der Import von Fleisch derart gequälter Tiere.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 18. November 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2009