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KOMMERZ/134: Kritik an nicht tiergerechten Käfigen bei Aldi (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes

vom 21. Dezember 2006

Deutscher Tierschutzbund kritisiert Verkauf von
nicht tiergerechten Käfigen bei Aldi


Aldi-Süd wirbt ab heute für einen als "Hasenstall" deklarierten Käfig, in dem Kaninchen, Zwergkaninchen oder Meerschweinchen gehalten werden sollen. Der Deutsche Tierschutzbund in Bonn weist darauf hin, dass dieser mit den Maßen von 95 x 42 x 57 cm zu klein und nicht für die Haltung der Tiere geeignet ist. Der Verband fordert daher alle Tierfreunde auf, dieses Produkt nicht zu kaufen und artgerechte Produkte zu wählen. Zudem dürfe das Angebot nicht Auslöser für einen spontanen Kauf von Tieren als Weihnachtsgeschenk sein. Schließlich übernähmen Tierfreunde Verantwortung für ein Lebewesen, das die Familie ein Tierleben lang begleite. Wer sich nach reiflicher Überlegung für einen tierischen Hausgenossen entscheide, solle sich zuerst ans örtliche Tierheim wenden und Informationen zur artgerechten Haltung der Tiere einholen.

Immer häufiger verkaufen Discount-Anbieter Tierzubehör. Da das Verkaufspersonal in der Regel nicht in der sachkundigen Beratung geschult ist, mahnt der Deutsche Tierschutzbund zur Vorsicht. Das aktuelle Angebot ist nun bei Aldi-Süd zu haben: Käfige. Sie sind der Lebensraum der darin gehaltenen Tiere, weswegen artgerechte Bedingungen so wichtig sind. Die Tierschützer fordern, dass Meerschweinchen- und Kaninchenkäfige mindestens die Maße 150 x 75 cm haben und nach oben hin offen sind (so genanntes Vivarium). Auch sollte ein jederzeit freier Auslauf in ein "tiersicheres" Zimmer gegeben sein. In dem von Aldi angebotenen Käfig sei eine tiergerechte Haltung dieser geselligen, aktiven Tiere nicht möglich.

Zwergkaninchen und Meerschweinchen sollten nie einzeln gehalten werden. Auch die Haltung eines Kaninchens zusammen mit einem Meerschweinchen ist abzulehnen, sie können einander keine Artgenossen ersetzen. Sie sind sehr bewegungsfreudig und benötigen täglich Auslauf. Eine artgerechte Haltung von Zwergkaninchen in der Wohnung ist grundsätzlich nur eingeschränkt möglich, denn ein Grundbedürfnis dieser Tierart ist es, Gänge und Höhlen zu graben, was sie in dem angebotenen Käfig nicht können. Die artgerechteste Haltungsform ist die reine Außenhaltung in einem an die Bedürfnisse der Tiere angepassten Gehege.

Weitere Informationen rund um das Thema Tiere und deren Haltung können auf der Homepage www.tierschutzbund.de abgerufen werden


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 21. Dezember 2006
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn,
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41,
E-Mail: presse@tierschutzbund.de,
Internet: www.tierschutzbund.de