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JUSTIZ/234: Kükentötung - Kommentar zum Revisionsverfahren (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 15. Mai 2019

Kükentötung - Kommentar zum Revisionsverfahren


Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entscheidet morgen (16.5.) in einem Revisionsverfahren über das Töten von Eintagsküken. Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hatte 2013 mit einem Erlass die Tötung untersagt, zwei Brütereien hatten daraufhin geklagt und in erster und zweiter Instanz Recht erhalten. Zu der morgigen Verhandlung und den Alternativen zur Kükentötung durch eine Geschlechtererkennung im Ei kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

Wirtschaftliche Interessen können niemals ein vernünftiger Grund für das millionenfache Töten von Tieren sein, die dann nicht einmal als Nahrungsmittel genutzt werden können. Wir setzen daher darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wirtschaftliche Interessen nicht als vernünftigen Grund anerkennt und die Rechtmäßigkeit des Erlasses Nordrhein-Westfalens bestätigt. Jedes andere Urteil wäre ein ethischer Skandal und würde von der großen Mehrheit der Gesellschaft nicht akzeptiert.

Die Branche hatte Jahrzehnte lang Zeit, etwas zu ändern, blieb aber untätig - und bekam bzw. bekommt dafür offenbar Rückendeckung durch die Regierung. Sollte das Töten weiter erlaubt bleiben, dann geht jedes einzelne getötete Küken ab dem Tag auf das persönliche Schuldkonto der jetzigen Bundesministerin und im Besonderen auch der Bundeskanzlerin, die sich seit ihrem Amtsantritt mit keiner von ihr eingesetzten Bundesregierung um eine grundlegende Lösung gekümmert hat. Es ist ein politischer Offenbarungseid, dass auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner - wie schon zuvor ihr Amtsvorgänger Christian Schmidt - heute immer noch eingestehen muss, dass man noch mehr Zeit für eine Lösung braucht.

Klar muss sein: Die Alternative der Geschlechtsbestimmung im Ei ist nur eine technische "Lösung", die das eigentliche Problem, nämlich die extrem spezialisierte Zucht auf Legeleistung bei den Hühnern und die damit verbundenen Tierschutzprobleme, nicht angeht. Schon längst aber hätte die Bundesregierung den Weg zur Rückkehr zu Zweinutzungshühnern ebnen können. Stattdessen wird an einem kaputten Haltungssystem herumrepariert. Das nenne ich Klientelpolitik zum ökonomischen Vorteil der Tiernutzer. Nachhaltige, glaubhafte Tierschutzpolitik geht anders.

Hinzu kommt: Die Geschlechtsbestimmung im Ei ist nur dann als Übergangslösung akzeptabel, sofern ein Schmerzempfinden des Embryos sicher ausgeschlossen werden kann. Das ist bei der von Frau Klöckner viel gepriesenen endokrinologischen "SELEGGT-Methode" nicht der Fall, da Eier hierfür bereits acht bis zehn Tage bebrütet werden. Die spektroskopische Methode dagegen setzt bereits früher - am vierten Bruttag - an. Statt mit aller Kraft diese Art der Geschlechtererkennung zügig zur Serienreife zu bringen, haben es Lebensmitteleinzelhändler und Eierbranchenvertreter mit Versprechungen geschafft, die Bundesminister zu überreden, weiter Geld und Zeit in die aus Tierschutzsicht schlechtere Übergangslösung zu investieren.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 15. Mai 2019
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2019

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