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JUSTIZ/229: Strafanzeige zur illegalen Versuchstierhaltung in Münster eingestellt (MfT)


Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Pressemitteilung vom 23. August 2018

Strafanzeige zur illegalen Versuchstierhaltung in Münster eingestellt:

Menschen für Tierrechte fordern Konsequenzen


Nach Informationen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hat die Staatsanwaltschaft Münster die Ermittlungen zur Strafanzeige des Veterinäramtes Münster zur illegalen Versuchstierhaltung im Gebäude der Hautklinik an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) eingestellt. Menschen für Tierrechte kritisiert, dass die rechtswidrige Haltung lediglich als Vergehen, nicht aber als Straftat eingestuft wurde. Zudem hätte dies schon bei der Prüfung des Tierversuchsantrags festgestellt werden müssen. Dies zeige, dass geltendes Tierschutzrecht nicht in vollem Umfang durchgesetzt werde.

Die illegale Tierhaltung von 77 transgenen Mäusen im Keller der Hautklinik an der WWU wurde im Sommer 2017 mit Hilfe eines Whistleblowers entdeckt. Sechs Tiere litten erheblich und mussten getötet werden. Die Tierhaltung diente der Durchführung von Tierversuchen. Die WWU gab an, dass die Tierversuche genehmigt gewesen seien.

Illegale Haltung hätte entdeckt werden müssen

Aus Sicht des Verbandes hätte diese illegale Haltung im Rahmen der behördlichen Genehmigungs- und Kontrollverfahren (1) frühzeitig entdeckt, beziehungsweise verhindert werden können. Tierschutzbeauftragter, Genehmigungsbehörde und Tierversuchskommission hätten demnach nicht bemerkt, dass die Angaben zu den Räumen der Tierhaltung und möglicherweise auch der Versuchsdurchführung hätten nachgeprüft werden müssen. Der Fall zeige einmal mehr, dass geltendes Tierschutzrecht von den Fachbehörden nicht in vollem Umfang durchgesetzt werde. Ein wesentlicher Grund sei die personelle Unterbesetzung dieser Behörden.

"Gesamtes System sanierungsbedürftig"

"Wurde im Tierversuchsantrag die Haltung der Mäuse in der Hautklinik angegeben, hätten Tierschutzbeauftragter und Behörde vorher einschreiten müssen. Enthielt der Antrag eine falsche Ortsangabe, so hätte das Veterinäramt Münster bei der Kontrolle die Falschangabe entdecken müssen. Unsere Kritik richtet sich also nicht ausschließlich gegen die Einstellung der Strafanzeige, das gesamte System ist sanierungsbedürftig", so Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Der Verband fordert, dass die Bezirksregierung Münster das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die drei Mitarbeiter der WWU einleitet. Dies sei die einzige rechtliche Maßnahme, die nach Einstellung der Strafanzeige bliebe. Zusätzlich seien dringend weitere Maßnahmen erforderlich: Dies seien die personelle Aufstockung der Behörden, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz sowie eine Sperre der beteiligten Wissenschaftler für die Durchführung von Tierversuchen. Positiv bewertet der Verband, dass die WWU im Oktober 2017 ein Leitbild zum ethischen Umgang mit Tieren in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre veröffentlicht hat. Dies enthalte richtige Ansätze, die allerdings noch praxistauglich ausgestaltet werden müssten.


Anmerkung:
(1) Bereits im Genehmigungsantrag für einen Tierversuch sind Angaben zur Haltung zu machen, beispielsweise wie und wo die Tiere gehalten werden. Der Genehmigungsantrag wird von mehreren Gremien geprüft. Als erstes prüft der Tierschutzbeauftragte der Einrichtung (WWU) den Antrag. Er muss eine Stellungnahme zum Tierversuchsantrag abgeben und unter anderem bestätigen, dass die personellen und baulichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versuche gegeben sind. Der Versuchsantrag geht anschließend zur Genehmigungsbehörde, in NRW ist dies das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Recklinghausen, und wird von einer Tierversuchskommission (nach § 15 TierSchG) bewertet. Sobald das LANUV die Genehmigung erteilt hat, wird das zuständige Veterinäramt, in diesem Fall Münster, informiert und mit der Überwachung der Haltung der Versuchstiere und des laufenden Versuchs beauftragt. Es liegt der Schluss nahe, dass das zuständige Veterinäramt die Haltungsräume und den laufenden Versuch nicht kontrolliert hat.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. August 2018
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Telefon: 0211 / 22 08 56 48, Fax. 0211 / 22 08 56 49
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2018

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