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JUSTIZ/208: Die Tierschutz-Verbandsklage - Ein Tunichtgut wird salonfähig (tierrechte)


tierrechte 2.13 - Nr. 63, Juni 2013
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Die Tierschutz-Verbandsklage
Ein Tunichtgut wird salonfähig

Von Christiane Baumgartl-Simons



Zugegeben, CDU, CSU und FDP betrachten das Klagerecht noch immer als einen Emporkömmling übelster Sorte, der nichts anderes im Sinn hat, als unseren Staat zu ruinieren. Erfreulich anders verhalten sich Grüne, Linke, SPD und die saarländische CDU. Sie ebnen dem Klagerecht kontinuierlich den Weg und stärken damit unsere Demokratie.


In unserem Rechtsstaat gilt eine unantastbare Regel unseres Grundgesetzes bereits seit Mai 1949: Jeder muss sein Handeln von Gerichten überprüfen lassen(*)! Kein Bürger kann und darf sich diesem Grundsatz in unserem Staat entziehen! In puncto Tierschutz stellt auch niemand in Frage, dass Tiernutzer vor Gericht klagen können, sobald sie eine Einschränkung ihrer Nutzerrechte durch Tierschutzbestimmungen befürchten. Geht es aber im Umkehrschluss darum, dass Tierschutzorganisationen das Klagerecht erhalten sollen, um in letzter Konsequenz gerichtlich prüfen zu lassen, ob Vollzugsbehörden (Amtstierärzte) Tierschutzrecht in vollem Umfang von den Tiernutzern eingefordert haben, rührt sich noch immer Widerstand. Forscher und Wissenschaftler fordern in geradezu asozialer Manier für sich und ihre Tierversuche einen Sonderstatus ein, nämlich: Tierversuche sind von der Tierschutz-Verbandsklage auszunehmen! Die tierärztlichen Standesorganisationen, allen voran die beamteten Tierärzte, schließen sich diesem Sankt-Florians-Prinzip an. Sie wollen partout nicht, dass Tierschutzorganisationen als Anwälte der Tiere den tierschutzrechtlichen Vollzug auf den Prüfstand der Verwaltungsgerichte legen können. Auch die kommunalen Spitzenverbände sagen aus egoistischen Gründen noch immer "Nein" zur Tierschutz-Verbandsklage, weil sie einen erheblichen Mehraufwand und damit Kosten auf die Kommunen zukommen sehen. Alle Argumente der Widerständler verfolgen rücksichtslos eigene Vorteile und treten das grundgesetzliche Gebot der gerichtlichen Überprüfbarkeit jeglichen Handelns mit Füßen.


Politische Entwicklungen

Bündnis 90/Die Grünen waren von Anfang an Pioniere für das Klagerecht im Tierschutz, sie brachten seit 2003 kontinuierlich Gesetzentwürfe in die Landesparlamente ein, die aufgrund der politischen Situationen in den Landtagen bisher nur in Bremen eine Stimmenmehrheit fanden. 2007 trat in der Hansestadt unter einem rot-grünen Senat das erste Landesgesetz zum Klagerecht in Kraft! Auch die Linke bekannte sich stets zur Tierschutz-Verbandsklage, einen eigenen Gesetzesantrag hat sie bisher allerdings nur in Hamburg vorgelegt. Die SPD hat in den letzten Jahren ihre Position gefestigt und die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl am 22.09.2013 aufgenommen. Auch das vorläufige Wahlprogramm der Grünen greift wie bereits bei der letzten Bundestagswahl 2009 das Klagerecht auf. Tatsächlich haben die Diskussionen um die Tierschutz-Verbandsklage, die in den Landtagen seit 2010 geführt wurden, die Akzeptanz des Klagerechts deutlich erhöht. Heute steht im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie sensationellerweise auch im schwarz-rot regierten Saarland die Tierschutz-Verbandsklage kurz vor der Verabschiedung. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz versprechen die rot-grünen Koalitionsverträge die Einführung des Klagerechts. Auch Hamburg, einziges Bundesland mit einer SPD-Alleinregierung hat einen Senatsbeschluss für die Tierschutz-Verbandsklage gefällt.


Eigennutz der Gegenargumente

Während noch vor wenigen Jahren Gegenargumente wie Klageflut und Nichtzuständigkeit der Bundesländer die parlamentarischen Debatten zur Tierschutz-Verbandsklage im Keim erstickten, ist heute klar: Es gibt kein einziges tragfähiges Gegenargument, schon gar nicht in unserer repräsentativen Demokratie, die zunehmend auf Bürgerbeteiligung setzt. Die Tierschutz-Verbandsklage steht auch für verantwortungsvolles Bürgerschaftsengagement und ist Ausdruck einer gelebten Demokratie. Denn eine wachsende Zahl von Menschen engagiert sich für den Schutz der Tiere als Einzelperson, in Bürgerinitiativen, in Vereinen und Verbänden. Sie wollen, dass unsere Gesellschaft den Schutz der Tiere fortentwickelt. Deshalb bedeuten Klagerecht und Mitwirkungsrechte im Tierschutz auch eine Anerkennung der Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortung übernommen haben und unsere Demokratie - in diesem Falle für Tiere - aktiv mitgestalten wollen.


Blick voraus

Erstaunlich ist, dass sich CDU, CSU und FDP auch mit Blick auf die Bundestagswahl wenig um diese Entwicklungen kümmern und sich nach wie vor gegen das Klagerecht im Tierschutz stellen. So äußerte sich der tierschutzpolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Dieter Stier Ende April ungetrübt von jeder Sachkenntnis gegen die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen. Er unterstellt den Verbänden, dass sie willkürlich behördliche Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen wollen und eine Klageflut ansteuern. Die Beharrlichkeit, mit der Dieter Stier Daten und Fakten der Tierschutz-Verbandsklage ignoriert, spricht eher für eine kabarettistische Einlage als für eine ernst zu nehmende politische Position. Wie hoffnungsvoll stimmt da die Aufbruchstimmung, die das schwarz-rot-regierte Saarland verbreitet. Die saarländische Ministerpräsidentin und CDU-Landesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer zeigt keine Berührungsängste mit dem Klagerecht und hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD einen Gesetzentwurf für das Klagerecht im Tierschutz vorgelegt, der dem nordrhein-westfälischen in nichts nachsteht.


Grundlose Ängste

Was es sehr wohl gibt, sind Ängste, insbesondere der Amtstierärzte; sie fürchten in Zukunft von wenig kompetenten Tierschutzorganisationen gemaßregelt zu werden. Doch dafür gibt es keine Veranlassung, denn Tierschutzorganisationen können nicht einfach "losklagen", sondern sind gezwungen, sich zuerst mit der Behörde fachlich auseinanderzusetzen. Dafür sorgen die sogenannten Mitwirkungsrechte. Sie sind vernünftigerweise jeder Klage vorgeschaltet und verlangen, dass sich der anerkannte Verband mit seiner Kritik zunächst an die betroffene Behörde wendet. Erst wenn die Behörde den Eingaben nicht folgt, ist eine Klage überhaupt erst möglich. Im Übrigen wollen die Tierschutzorganisationen in erster Linie die Amtstierärzte bei der Durchsetzung des Tierschutzes wirksam stärken. Und zwar gegenüber solchen Amtskollegen, die den Tierschutz lieber aussitzen statt durchzusetzen, aber auch gegenüber Dienstvorgesetzten, die Tierschutzbestimmungen lieber in der "light Variante" umgesetzt sehen möchten, um eventuellen Klagen der Tiernutzer den Boden zu entziehen.


Die Gretchenfrage

Alles in allem zeigt sich ein erfreulicher Entwicklungsprozess: Unser aller Einsatz, den wir seit der Verankerung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz im Jahr 2002 kontinuierlich verfolgt haben, zeigt eine gute Resonanz. In drei Bundesländern stehen Tierschutz-Verbandsklagegesetze kurz vor ihrer Verabschiedung durch die Landtage, in vier Bundesländern gibt es Regierungsaussagen zur Einführung des Klagerechts. Der Blick auf die Bundestagswahl lässt keinen Zweifel aufkommen: Die Tierschutz-Verbandsklage ist die Gretchenfrage an die Parteien. Sie offenbart den Stellenwert und Gestaltungswillen, den die Partei dem Schutz der Tiere einräumt.


(*) Die Gewaltenteilung ist eine tragende Säule unseres Staates. Das zeigt Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz, wonach staatliches Handeln für jeden vor Gericht überprüfbar sein muss. Für unsere eigenen Grundrechte, aber auch für andere Verfassungsgüter, so auch den Tierschutz, ist eine solche Absicherung deshalb selbstverständlich. Das Grundgesetz verlangt weiter (Artikel 95 GG), dass jeder sein Handeln per Gericht überprüfen lassen muss. Eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Normen durch die Vollzugsbehörden ist heute aber nur einseitig möglich. So können bisher nur Tiernutzer gegen (zu hohe) Tierschutzauflagen der Vollzugsbehörden klagen, während niemand gegen (zu niedrige) Tierschutzauflagen der Vollzugsbehörden Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann.

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Quelle:
tierrechte 2.13 - Nr. 63/Juni 2013, S. 5-6
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2013