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TIERHALTUNG/545: Kein Kaninchenleid zu Ostern - Aigners Gesetzesvorhaben ungenügend (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 30. März 2012

Kein Kaninchenleid zu Ostern - Aigners Gesetzesvorhaben ungenügend



Der Deutsche Tierschutzbund fordert umgehend rechtsverbindliche Vorgaben für eine artgerechtere Mastkaninchenhaltung. Bislang gibt es weder europäische noch nationale Vorschriften, die die Kaninchenhaltung zu Erwerbszwecken konkret regeln. Die Beliebtheit von Kaninchenfleisch steigt in Deutschland aber leider immer weiter an - gerade zu Ostern - und mit der Nachfrage auch automatisch die Produktion. Immer mehr Kaninchen fristen ihr Leben in engen und dunklen Drahtgitterkäfigen, häufig in mehreren Etagen übereinander. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat aktuell einen Verordnungsentwurf zur Kaninchenhaltung erarbeitet. Leider werden aber viele Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes nicht erfüllt. Käfighaltung wird auch mit diesem Entwurf weiter möglich bleiben. Der Deutsche Tierschutzbund ruft deshalb alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf, auf den Verzehr von Kaninchenfleisch zu verzichten.

Rund 25 Millionen Kaninchen werden allein in Deutschland jährlich produziert. Gesetzliche Mindestanforderungen sind dabei mehr als überfällig, damit die Kaninchenhaltung in Zukunft der Forderung des Tierschutzgesetzes nach einer art- und bedürfnisgerechten Unterbringung entspricht. Klar ist: In Käfigen ist das nicht möglich. Die bewegungsfreudigen Tiere brauchen Platz, Artgenossen, Rückzugsbereiche, Einstreu, Nagematerial und strukturiertes Futter. Doch solange entsprechende Vorgaben fehlen, bleibt dem Verbraucher nur der Verzicht auf Kaninchenfleisch, um die Quälerei zu boykottieren. "Hier hilft es auch leider nicht, auf Produkte deutscher Herkunft zurückzugreifen", erläutert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, "denn auch hierzulande leiden die Kaninchen in Käfigen."


Kritik am Aigner-Entwurf: Käfighaltung weiter möglich

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner stellte diese Woche einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor. Endlich soll ein Abschnitt zur Haltung von Kaninchen ergänzt werden. Neben einigen guten Punkten, wie dem Verbot der Einzelhaltung, uneingeschränktem Zugang zu Raufutter und einer Strukturierung der Haltungseinrichtung, bleibt der Entwurf leider in vielen Teilen weit hinter den Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes zurück. So wird Käfighaltung weiterhin möglich bleiben, die Platzvorgaben sind zu gering und auch ein Freilauf ist nicht vorgesehen. Das Ausüben arteigenen Verhaltens wird also auch weiterhin stark zurückgedrängt und von artgerechter Haltung bleibt man mit diesem Entwurf auch in Zukunft weit entfernt.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 30. März 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2012