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TIERHALTUNG/533: Legehennen sollen bis 2035 in Käfigen weiter leiden (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 2. September 2011

Legehennen sollen bis 2035 in Käfigen weiter leiden


Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an den Bundesrat, am kommenden Montag (5.9.2011) den Entwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) zur Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen zurückzuweisen. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die Pläne des Bundesministeriums, Kleingruppenkäfigen für Legehennen einen Bestandsschutz bis 2035 zu gewähren. Das Ministerium hat dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates einen entsprechenden Änderungsentwurf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Beschlussempfehlung vorgelegt. Auch die geplanten Ausnahmen bei der Höhenvorgabe für Käfige kritisiert der Verband.

Der Entwurf des BMELV, über den der Bundesrat abstimmen muss, sieht für bestehende Kleingruppenkäfige und solche, die jetzt noch genehmigt werden, einen Bestandsschutz bis zum Jahr 2035 und für ausgestaltete Käfige bis 2020 vor. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist dies inakzeptabel. In Kleingruppenkäfigen oder ausgestalteten Käfigen werden Scharren, Picken, Sandbaden und das gleichzeitige ungestörte Ruhen - vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Grundbedürfnisse - unzulässig zurückgedrängt. Aus Tierschutzsicht ist eine Abschaffung der Käfighaltung längst überfällig. Ein solcher Bestandsschutz, wie ihn der vorliegende Verordnungsentwurf aktuell vorsieht, widerspricht hingegen dem Ausstieg aus der Käfighaltung und ist ein auf dem Rücken der Tiere ausgetragenes erkennbares Zugeständnis an wirtschaftliche Interessen, fasst der Deutsche Tierschutzbund zusammen.

"Das sind Geschenke an die Käfiglobby. Wer für Kleingruppenkäfige einen Bestandsschutz bis 2035 installieren will, der untergräbt alle Tierschutzbemühungen. Diese Verordnung aus dem Hause von Bundesministerin Ilse Aigner ist weder rechtlich, wirtschaftlich und auch nicht ethisch begründbar", stellt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, klar.

Erschwerend kommt hinzu, dass der vorliegende Verordnungsentwurf darüber hinaus vorsieht, dass die nachgeordneten Behörden der Länder Ausnahmen bei der Höhenvorgabe erteilen dürfen, wenn Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen. "Diese Ausnahmegenehmigung birgt die Gefahr, dass in Einzelfällen - oder noch schlimmer in der Breite - die Käfighaltung wieder eingeführt werden kann. Nachgeordnete Behörden brauchen klare Vorgaben, um die Einhaltung gesetzlicher Normen überprüfen zu können", erläutert Apel.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 2. September 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2011