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TIERHALTUNG/445: EDEKA Südwest verbannt Käfigeier aus den Regalen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 9. Juli 2008

Deutscher Tierschutzbund begrüßt Entscheidung von EDEKA Südwest, Käfigeier aus den Regalen zu verbannen


Nach Aldi, Norma, tegut und Plus plant nun auch EDEKA-Südwest ab kommenden Oktober nur noch Eier aus Boden- und Freilandhaltung sowie Bio-Eier anzubieten. "Wir freuen uns sehr, dass jetzt nahezu der gesamte Handel die Zeichen der Zeit erkannt hat und die Qualhaltung von Hühnern in Käfigen nicht mehr akzeptiert. Nicht nur der Verbraucher, sondern auch die Unternehmen nehmen ihre Verantwortung wahr und verzichten auf Produkte, die mit Tierleid erzeugt werden", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Scharfe Kritik übt der Deutsche Tierschutzbund an der Agrar-Eierlobby. Gert Stuke (Geschäftsführer der Deutschen Frühstückei GmbH) fordert eine weitere Kennzeichnung für die Eier aus der Kleingruppenhaltung, damit diese nicht als Käfig dargestellt wird. "Herr Stuke plant bewusst, den Verbraucher irre zu führen. Käfig bleibt Käfig. Die Eier aus dem Käfigsystem "Kleingruppe" müssen weiter mit der 3 für Käfighaltung gekennzeichnet werden. Herr Stuke hat wohl Panik, dass sein Absatzmarkt zusammenbricht", erklärt Apel.

Nach einem Beschluss des Bundesrates aus dem April 2006 dürfen Hühnervögel in so genannten "ausgestalteten Käfigen" gehalten werden. Dieser Käfig, oft auch Kleingruppenhaltung oder Kleinvoliere genannt, stellt zu den bisher verwendeten Käfigen keine Verbesserung dar, so der Deutsche Tierschutzbund. Dies bestätige eine Vielzahl seriöser Wissenschaftler. In diesen Käfigen wird den Tieren etwa die Fläche eines Aktendeckels als "Lebensraum" zugestanden. Ein verhaltensgerechtes Scharren, Sandbaden oder Aufflattern der Hühner ist in ihnen genauso unmöglich wie in den herkömmlichen Legebatterien.

Jedes Schalenei ist in Deutschland mit einer Zahl gekennzeichnet: 0 steht für Bio, 1 für Freiland, 2 für Bodenhaltung und 3 für Käfighaltung. Der Deutsche Tierschutzbund betont, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1999 - genau wie unabhängige wissenschaftliche Gutachten - unmissverständlich klarstellte, dass die Käfighaltung von Legehennen nicht tiergerecht sei. Das gelte auch für die so genannten ausgestalteten Käfigen. "Der Verbraucher braucht klare Kennzeichnungen. Käfig bleibt Käfig, die 3 muss auch für die Kleingruppe bleiben", erklärt Apel.

Die auch auf Druck des Deutschen Tierschutzbundes seit 2004 vorgeschriebene Kennzeichnung von verpackten Schaleneiern nach der jeweiligen Haltungsform (0, 1, 2 oder 3) ist eine Erfolgsgeschichte. Die Umsatzzahlen der Produkte aus artgerechten Haltungssystemen steigen gegenüber denen der Eier aus der Käfighaltung stetig an. So entscheiden sich immer mehr Verbraucher beim Kauf von Schaleneiern bewusst gegen Eier aus der tierquälerischen Käfighaltung mit der Kennzeichnung 3.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 9. Juli 2008
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2008