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GEFAHR/090: Zeitumstellung - Risiko für Wildunfälle steigt (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 26. Oktober 2016

Zeitumstellung: Risiko für Wildunfälle steigt


Mit der Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit am 30. Oktober steigt für Autofahrer die Wildunfall-Gefahr. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Indem die Uhr um eine Stunde zurückgestellt wird, fällt der Berufsverkehr weitestgehend genau in die Dämmerung und somit in die Zeit, in der viele Wildtiere unterwegs sind. Eine Anpassung der Fahrgeschwindigkeit kann helfen, das Risiko zu mindern und damit auch die Zahl der überfahrenen Tiere zu reduzieren.

Besonders hoch ist das Risiko auf Straßen durch Feld- und Waldgebiete - auch dann, wenn keine Schilder auf den Wildwechsel hinweisen. Neben unzähligen Igeln, Mardern, Greif- und Singvögeln, sterben jedes Jahr im Durchschnitt allein etwa 200.000 Rehe und über 20.000 Wildschweine im Straßenverkehr. 238.000 Wildunfälle ereigneten sich nach Angaben der deutschen Versicherer allein im Jahr 2014.

Zur Vorbeugung ist eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise sinnvoll. So lange herannahende Fahrzeuge nicht schneller als 50 bis 60 Kilometer pro Stunde fahren, haben Wildtiere zumindest noch eine Chance zur Flucht. Autofahrer sollten einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, bremsbereit sein und die Seitenstreifen im Blick behalten. Nur so hat der Fahrer die Möglichkeit, rechtzeitig zu bremsen. Taucht ein Wildtier am Straßenrand auf, kann man versuchen, es durch lautes Hupen auf die Gefahr aufmerksam zu machen und vom Straßenrand zu vertreiben. Die Scheinwerfer aufzublenden bewirkt eher das Gegenteil. Das grelle Licht kann die Tiere verwirren und ihnen jede Orientierungsmöglichkeit nehmen. Oft geraten sie erst dadurch wirklich in Gefahr. Zudem ist zu beachten, dass einem Tier, das die Straße überquert, oft weitere folgen.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Wildunfall, ist umgehend die Unfallstelle abzusichern und die Polizei vor Ort zu informieren. Jeder Fahrzeugführer hat die ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Denn ein verletztes Tier einfach liegenzulassen, ist grobe Tierquälerei. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 26. Oktober 2016
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2016

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