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BERICHT/100: Katzenelend in Deutschland - dringend Hilfe gefordert (tierrechte)


tierrechte Nr. 53, August 2010
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Katzenelend in Deutschland: dringend Hilfe gefordert

Von Stephanie Elsner


Bundesweit sehen sich Tierschutzvereine, Stadtverwaltungen und Bürger mit einem zunehmenden Problem konfrontiert: der Überpopulation und Verwilderung von "Hauskatzen". Tierschützer setzen sich vielerorts dafür ein, dass der unkontrollierten Population von frei lebenden und verwilderten Katzen durch kommunale Maßnahmen Einhalt geboten wird. Hilferufe richten sich zudem an die Landes- und Bundespolitik.


Trotz jahrzehntelanger Appelle von Katzenschutz- und Tierschutzorganisationen, dass Katzenhalter ihre Tiere kastrieren lassen sollen, sind die Katzenpopulationen in Städten und Gemeinden gestiegen, mit gravierenden Auswirkungen für Tiere, Menschen, Tierheime und Kommunen.


Zur Situation

In Industrie- und Grünanlagen, Schrebergärten, auf Fried- und Hinterhöfen sowie Bauernhöfen haben sich Gruppen von ausgesetzten, entlaufenen und verwilderten Katzen gebildet. Sie bekommen unkontrolliert Nachwuchs, verelenden und sind Krankheiten und Seuchen ausgesetzt. Selbst ausgemergelte Kätzinnen werfen. Obwohl etliche Jungtiere sterben, kann die Population eines Katzenpaares in zwei Jahren auf über 30 Tiere anwachsen. Seit Jahren kämpfen Tierschützer allerorts dagegen mit besten Kräften an: von aufwändigen Fangaktionen mit Fallen und anschließender Kastration der Tiere, bis zur Auflage, dass alle per Tierschutzvertrag vermittelten Katzen unfruchtbar gemacht werden müssen. Meist sind die draußen lebenden - vor allem dort geborenen - Tiere so scheu und nicht vermittelbar, dass sie nach Fang und Kastrations-OP nur an den Fundort zurückgebracht werden können. Dann werden Menschen gesucht, die ihnen Futter bringen. Denn "Hauskatzen" können sich draußen kaum ausreichend ernähren. Vorschriften, die Tiere nicht mehr zu füttern und ihre Schlupfwinkel zu verschließen, können weder aus tierschützerischer Sicht akzeptiert werden, noch stellen sie eine wirksame Lösung dar - die Tiere und damit das "Problem" verlagern sich dann nur an einen anderen Ort. Die immensen zeit- und kostenintensiven Bemühungen der Tierschützer werden jedoch zunehmend konterkariert: durch Halter, die ihren unkastrierten Katzen Freigang gewähren und somit erheblich zum Bestandszuwachs beitragen.

Die Katzenschwemme hat mittlerweile Dimensionen erreicht, denen die Tierschützer nicht mehr gewachsen sind: Tierheime sind überbelegt, Aufnahmestopps müssen verhängt werden, es mangelt an Personal, und die Kosten sprengen die finanziellen Möglichkeiten von Vereinen und Einzelpersonen.


Gesellschaftliches Problem

Mancherorts wird auf die Hilferufe regional tätiger Tierschützer so reagiert, als hätten diese alleine die moralische und tatsächliche Verpflichtung, sich um das Problem zu kümmern. Tierschutz ist jedoch ein gesamtgesellschaftliches Anliegen mit Verfassungsrang, das in den letzten Jahren enormen Bedeutungszuwachs auf gesellschaftlicher wie rechtlicher Ebene erlangt hat.

Die karitativ aktiven Tierschutzorganisationen leisten wertvolle Dienste für die jeweilige Stadt und helfen bei der Erfüllung der kommunalen Verpflichtung zur Regelung der Fundtierproblematik. Kontrovers diskutiert wird mancherorts, wann eine Katze ein "Fundtier" - für das die Kommune aufkommen muss - oder ein "herrenloses Tier" ist. Als herrenlos gelten Tiere, an denen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § § 958 ff) kein Eigentum besteht. Als Fundtiere gelten entlaufene, verirrte oder verloren gegangene Tiere. Bei Katzen ist die Grenze zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren schwierig zu ziehen. In der Regel werden Katzen als herrenlos angesehen, wenn sie verwildert sind oder nach Ablauf von vier Wochen im Tierheim keiner sein Eigentum an dem Tier erklärt hat. Doch unabhängig von dieser Betrachtung verpflichtet z. B. das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren die Vertragsparteien, das Ausmaß der ungeplanten Fortpflanzung durch Förderung der Unfruchtbarmachung zu verringern. Zudem ist in Deutschland seit 2002 der Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert. Das heißt, der Schutz der Tiere ist damit als Staatszielbestimmung formuliert und somit in der Rechtsetzung, Rechtsprechung und im Verwaltungshandeln in besonderem Maße zu berücksichtigen.


Hilfsmaßnahmen

Paderborn hat als erste deutsche Stadt die Initiative ergriffen: sie schaffte 2008 eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen; festgeschrieben in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung" der Stadt Paderborn. Männliche und weibliche Freigänger-Katzen ab dem fünften Lebensmonat müssen kastriert und mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet werden. Ausnahmeregelungen sind möglich. Beifall dafür kommt aus weiten Kreisen, u. a. befürworteten der damalige NRW-Umweltminister das "Paderborner Modell" sowie auch die Bundestierärztekammer.

Diesem mustergültigen Beispiel sind bereits ein paar Kommunen gefolgt. Aber: Obwohl Rechtsgutachten diese Maßnahme stützen, stagniert derzeit in etlichen Städten die Umsetzung. Denn an die Landeshauptstadt Düsseldorf, die kurz vor der Aufnahme des Kastrations- und Kennzeichnungsgebotes in ihrer "Ordnungsbehördlichen Verordnung" stand, hatte der Deutsche Städtetag eine juristisch begründete Ablehnung vorgebracht. Demnach reiche es nicht aus, mit abstrakten Gefahren zu argumentieren, es müsse belegt werden, wie hoch die Katzenpopulation und die dadurch entstandenen Gefahren tatsächlich seien. Aber wie diesen Beweis führen? Eine Maßnahme könnte die Zählung der Katzen sein. Allein dies ist sehr schwierig, da - anders als beim Hund - keine Kennzeichnungspflicht besteht und die Großzahl Katzen, die nicht in menschlicher Obhut lebt, es versteht, in ihren Lebensräumen vielfach "unsichtbar" zu bleiben. Aus Tierschützer-Sicht sollten die Kommunen allerdings Weitsicht zeigen und dem "Paderborner Modell" folgen, da bei Nichtbeachtung die vom Städtetag geforderten Gefahren sich tatsächlich nach gewisser Zeit über Gebühr konkretisieren werden.

Außerdem sollte eine Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Ländern und den selbstverwalteten Kommunen stattfinden, die weitergreifende gesetzliche Grundlagen schafft sowie Finanzmittel für Kastrations- und Kennzeichnungsmaßnahmen bereitstellt. Übrigens: Österreich hat den Handlungsbedarf schon längst erkannt, so besteht seit Inkrafttreten des novellierten bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes 2005 für Halter von Freigänger-Katzen die Verpflichtung zur Kastration. Bewegung gibt es auch hierzulande, etliche regionale und überregionale Tierschutzorganisationen haben Forderungen an verschiedene politische Ebenen gerichtet. Jedoch scheinen Dringlich- und Notwendigkeit nicht allerorts ankommen zu sein. Während z. B. die neue rot-grüne Landesregierung NRW im Koalitionsvertrag Hilfe für Tierheime avisiert, marschierte Bayern in die andere Richtung. Im Juli wurde im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags ein SPD-Antrag abgelehnt, mit dem die Staatsregierung Finanzmittel für Kastrationen und Kennzeichnungen bereitstellen sollte. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner prüft seit März den Vorschlag für eine bundesweite Katzenschutzverordnung. Als Erstreaktion kam laut Agenturmeldung aus dem Agrarministerium, dass es keine Pflicht des Bundes sehe, hier zu handeln, Kommunen hätten hier Möglichkeiten.

Doch Aussitzen oder Diskutieren um Verantwortlichkeiten hilft nicht. Außerdem verpflichtet das Staatsziel Tierschutz, tätig zu werden. Es darf doch in Deutschland nicht so weit kommen, dass südeuropäische Verhältnisse herrschen, wo der Katzenjammer so groß ist, dass er zum Himmel schreit!



Informationen und Aktionen

Beschlussvorlage und "Ordnungsbehördliche Verordnung" der Stadt Paderborn können auf dem Portal des Bundesverbandes zur Dokumentation von parlamentarischen Aktivitäten auf dem Gebiet des Tierschutzes und der Tierrechte eingesehen und heruntergeladen werden unter:
www.tierschutzwatch.de, Menüpunkt "Kommunen"

Umfassende Informationen zum Thema und Anregungen zum Aktivwerden unter:
www.katzenschutzverordnung.de.vu


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Quelle:
tierrechte - Nr. 53/August 2010, S. 10-11
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2010