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INITIATIVE/003: Grundrechte - Grenzen überwinden für Schimpansen, Gorillas, Orang-Utans ... (tierrechte)


tierrechte 3.14 - Nr. 68, September 2014
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V

GRUNDRECHTE FÜR MENSCHENAFFEN
Grenzen überwinden für Schimpansen, Gorillas, Orang-Utans und Bonobos

Von Stephanie Elsner



Auf den ersten Blick ruft die Forderung "Grundrechte für Menschenaffen" bei etlichen Bürgern sicher Unverständnis hervor. Geht es doch nicht nur an die "heilige Kuh" Grundgesetz, sondern an die Grenzen des Speziesismus, welcher die Ungleichbehandlung und Ausbeutung von Lebewesen bloß durch ihre Artzugehörigkeit rechtfertigt. Für den Bundesverband ist dieser Umbruch überfällig und die Initiative eine notwendige Erweiterung des Staatsziels Tierschutz.


Die Initiative startete bereits 1993 als "Great Ape Project" (GAP). "Eltern" sind zwei Philosophen, die der Tierrechtsbewegung seit Langem ethische Wurzeln geben: die Italienerin Paola Cavalieri und der Neuseeländer Peter Singer. Die Forderung: Große Menschenaffen - Gorillas, Bonobos, Orang-Utans und Schimpansen - sollen einige Rechte erhalten, die bislang nur Menschen haben. Gemeint sind das Recht auf Leben, Freiheit, körperliche wie psychische Unversehrtheit. Ausgeschlossen wäre dann für sie, sie unter unwürdigen Bedingungen zu halten, sie zu jagen, ihren Lebensraum zu zerstören sowie jegliche Tierversuche. Auch sollen diese Rechte ggf. durch gesetzliche Stellvertreter eingeklagt werden können. Unterstützung erfährt das GAP durch namhafte Primatologen und Evolutionsbiologen - wie Jane Goodall, Richard Dawkins und Jares Diamond.


GAP in Deutschland

Im Jahr 2011 zeichnete dann die Giordano-Bruno-Stiftung(*) die beiden Initiatoren mit ihrem Ethik-Preis aus und startete einen Relaunch des Projektes. Der Psychologe und Tierrechtler Colin Goldner übernahm die Leitung des deutschen GAP, unterstützt von dem Primatologen Professor Dr. Volker Sommer. 2012 verfassten dann bekannte Vertreter der Tierrechtsbewegung in Deutschland einen Grundlagentext, der darauf abzielt, "Grundrechte für Menschenaffen" im Grundgesetz zu verankern. 2013 fand auf Einladung der ehemaligen tierschutzpolitischen Sprecherin der Grünen, Undine Kurth, ein erstes Expertengespräch zum Anliegen statt, an dem u.a. Colin Goldner und Dr. Eisenhart von Loeper, Ehrenmitglied unseres Bundesverbandes, teilnahmen. Im April 2014 reichte dann der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung und Koordinator der Initiative Dr. Michael Schmidt-Salomon eine entsprechende Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein. Im Mai ging es zügig weiter: Colin Goldner veröffentlichte seine aktuelle Untersuchung der Menschenaffenhaltung in deutschen Zoos als Buch "Lebenslänglich hinter Gittern". Und einen Tag nach der Vorstellung des sogenannten Säugetiergutachtens durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde die Initiative im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt. Das Medienecho war enorm, viele "Leitmedien" berichteten ausführlich, darunter Spiegel, Zeit, Süddeutsche sowie auch öffentlich rechtliche Sender wie NDR oder HR.

Zu den unterstützenden Organisationen gehören zu diesem Zeitpunkt neben der Giordano-Bruno-Stiftung: AlanCri-Stiftung, Albert Schweitzer Stiftung, animal equality, animal public, Animal Rights Watch (ARIWA), EndZOO, Hof Butenland Stiftung, Menschen für Tierrechte.

Zudem gibt es zahlreiche namhafte Personen aus unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern und Disziplinen, die sich mittlerweile hinter die Forderung stellen, die wir hier aus Platzgründen jedoch nicht aufzählen können.


Die Petition

Der Text der Petition 51830 wurde am 23. April 2014 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht und lautet (hier allerdings ohne Begründung): Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Große Menschenaffen (Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang-Utans) als Rechtspersonen anerkannt und in ihren Grundrechten geschützt werden. Hierzu soll Artikel 20a GG durch einen zweiten Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt werden: "Das Recht der Großen Menschenaffen auf persönliche Freiheit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird geschützt. Artikel 2 Abs. 2 Satz 3 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 1, 2, 4 Satz 1 GG gilt entsprechend."

Doch der erste Schlag dagegen ließ nicht lange auf sich warten. Der Petitionsausschuss lehnte die Veröffentlichung der Petition ab, knapp damit begründet, dass die Grundrechte, Artikel 1 bis 19, natürlichen Personen vorbehalten seien und sich nicht auf alle Lebewesen erstreckten. Hauptpetent Dr. Michael Schmidt-Salomon hat dagegen Widerspruch eingelegt und die Begründung argumentativ auseinandergenommen.


Menschen sind Primaten

Der genetische Unterschied zwischen Schimpanse und Mensch beträgt durchschnittlich (je nach Analysemethode) lediglich 1,5 Prozent. Fest steht auch, dass wir Menschen mit den Schimpansen und Bonobos enger verwandt sind als diese mit den Gorillas. Auch besitzen Menschenaffen Selbstbewusstsein, können denken, planen, in gewissem Maße sprechen, Fragen beantworten und weiteres mehr. Diese Nähe zwischen Mensch und Menschenaffe sollte im Kreis der moralisch Gleichen Ausdruck finden. Alle, die diesem Kreis angehören, haben nach Auffassung der Projektinitiatoren und -unterstützer Anspruch auf einen besonderen, moralischen Schutz. Dieser soll in den o. g. Grundrechten Ausdruck finden. Dabei geht es nicht darum, dass Menschenaffen Menschenrechte erhalten, wie häufig behauptet wird. Das wäre absurd, da zu den unveräußerlichen Menschenrechten die Gewissens- und Religionsfreiheit zählen, die für die Großen Affen ebenso irrelevant sind wie die Berufsfreiheit oder das Recht auf Gründung von Gewerkschaften.


Die Menschenaffen als Pioniere für die Rechte aller Tiere

Treffende Worte für die Initiative findet z. B. Professor Volker Sommer, indem er sagt, dass die Forderung nach elementarer Gleichstellung der Menschenaffen eine zeitgenössische Fortsetzung von Entwicklungen sei - entsprechend denen, ob Frauen das Wahlrecht besitzen sollen, ob dunkelhäutige Afrikaner oder australische Ureinwohner Menschen sind, oder ob Homosexuelle heiraten dürfen. Und Dr. Michael Schmidt-Salomon zeigt bei der Festrede zur Vergabe des Ethik-Preises der Giordano-Bruno-Stiftung die Dimension auf: "(...) Das Great Ape Projekt ist ein wunderbarer Türöffner für die berechtigten weitergehenden Forderungen der Tierrechtsbewegung. Denn: Wenn erst einmal ein Bewusstsein dafür geschaffen ist, dass die Interessen der Großen Menschenaffen geschützt werden müssen, können auch die Interessen anderer Tiere nicht mehr übergangen werden."

Unser Bundesverband geht zwar wieder von einem Marathonlauf aus, bis dieses Projekt-Ziel erreicht ist. Doch wir sind im Training und setzen auf eine zunehmende Zahl an Läufern, die gemeinsam mit uns dafür eintreten. Wir haben auch in unserem Leitbild festgeschrieben: "Menschen für Tierrechte heißt, die Menschenrechtsbewegung um Gerechtigkeit für Tiere zu erweitern, deren Rechte auf Würde, Leben und körperliche Unversehrtheit, Gleichbehandlung und Freiheit allgemeingültig zur Geltung zu bringen."


(*) Die Giordano-Bruno-Stiftung vertritt die Position des "Evolutionären Humanismus", die Mitte des letzten Jahrhunderts von dem bedeuten den Evolutionsbiologen und ersten Generaldirektor der UNESCO, Julian Huxley, formuliert wurde.
Ausführliche Infos und Unterstützungsmöglichkeiten zu dieser Grundgesetz-Initiative unter:
www.greatapeproject.de

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Quelle:
tierrechte 3.14 - Nr. 68/September 2014, S. 5-6
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2014