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HAUSTIER/142: Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Haustieren gefordert (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 29. Januar 2009

Unverwechselbar:
Deutscher Tierschutzbund fordert Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Haustieren


Der Deutsche Tierschutzbund fordert von der Politik eine generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zum Schutz von Haustieren. Unabhängig davon, sollten Tierfreunde ihr tierisches Familienmitglied direkt kostenlos beim Deutschen Haustierregister® eintragen lassen, um so für mehr Sicherheit zu sorgen. Durch die Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder eine Tätowierung kann ein Tier unverwechselbar gemacht werden. Voraussetzung für einen raschen Erfolg bei der Suche im In- und Ausland aber sei, dass die Daten im Deutschen Haustierregister® eingetragen sind. Verläuft sich der vierbeinige Liebling, dann seien bei einem gekennzeichneten und registrierten Tier die Chancen auf ein Happyend wesentlich größer. Anhand der gespeicherten Daten ist das Tier eindeutig identifizierbar und der Halter könne ermittelt werden. Pferde, die ab dem nächsten Jahr einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, sollten schon 2009 mit einen Mikrochip gekennzeichnet und unbedingt auch registriert werden, so die Tierschützer.

"Leider gibt es noch immer keine bundeseinheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, die wir zum Wohl aller Tiere fordern. Umso wichtiger ist es, dass jeder verantwortungsbewusste Tierhalter seinen Liebling freiwillig kennzeichnen und registrieren lässt", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Allein in den letzten drei Monaten des Jahres 2008 wurden rund 10.000 Tiere beim Deutschen Haustierregister® neu eingetragen. Dazu ist es notwendig, dass das Tier zum Beispiel ein reiskorngroßes Implantat erhält, das nahezu schmerzfrei unter die Haut gespritzt wird. Wird das Tier gefunden oder in einem Tierheim abgegeben, kann mit einem speziellen Lesegerät, das in den Tierheimen oder beim Tierarzt vorhanden ist, die Mikrochip-Nummer abgelesen und an das Deutsche Haustierregister® weitergeleitet werden. Das Deutsche Haustierregister® ist mit anderen deutschen und europäischen Suchregistern vernetzt und ist das einzige Register, das von einer gemeinnützigen Tierschutzdachorganisation getragen wird.

Auch Pferdebesitzer sollten bereits jetzt ihren vierbeinigen Kameraden mit Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Denn ab Juli 2009 besteht für alle neugeborenen Pferde und ab 1. Januar 2010 für alle Pferde und Equiden eine EU-einheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Aber aufgepasst: Die EU-weite Registrierungspflicht hilft nicht bei Verlust oder Pferdediebstahl, sondern dient ausschließlich der Durchsetzung von lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Sollte das Pferd gestohlen oder in die Hände eines Pferdehändlers gelangen, kann eine zusätzliche Registrierung im Deutschen Haustierregister® bei beim Finden der tierischen Lieblinge hilfreich sein.

Unter www.registrier-dein-tier.de könen Tierfreunde ihre Lieblinge direkt online registrieren und mehr zum Thema Kennzeichnung und Registrierung erfahren.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 29. Januar 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2009