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HAUSTIER/140: Höhere Steuern für gefährliche Hunde (Stadt Mönchengladbach)


Stadt Mönchengladbach - Pressemitteilung von Donnerstag, 11.12.2008

Höhere Steuern für gefährliche Hunde

Maßnahme gegen die Verbreitung von "Kampfhunden" greift ab 1. Januar 2009


pmg. Der Hauptausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung einer Erhöhung der Hundesteuer für "gefährliche Hunde" zugestimmt und eine entsprechende Empfehlung an den Rat gegeben, der in der nächsten Sitzung am Mittwoch, 17. Dezember, abschließend darüber beraten wird. Die Halter sogenannter "gefährlicher Hunde", die auch als Kampfhunde bezeichnet werden oder Hunde bestimmter Rassen, müssen demnach im kommenden Jahr bei der Zahlung der Hundesteuer erheblich tiefer in die Tasche greifen.

Die Hundesteuer wird für einen gefährlichen Hund, wie beispielsweise einen Pittbull, ab 1. Januar auf das sechsfache erhöht. Damit zahlt der Halter eines solchen Hundes 720 Euro. Dagegen werden Steuern in Höhe von 120 Euro jährlich für einen Pudel oder ähnlich harmlosen Hund fällig. Der zweite oder dritte und jeder weitere Hund eines Halters kostet, wenn er einer gefährlichen Rasse angehört, 960 Euro und 1.152 Euro. Dagegen sind für den "normalen" Zweit- oder Dritthund 144 Euro oder 188 Euro zu zahlen.

Als gefährliche Hunde sind nach dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein Westfalen Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und als Hunde gefährlicher Rassen u. a. American Bulldog, Bullmastif, Mastino Espanol und Rottweiler oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden festgestellt worden..

Weist der Besitzer eines als gefährlich eingestuften Hundes nach, dass sein Vierbeiner nicht gefährlich ist und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, kann auf Antrag die Festsetzung nach den allgemeinen Hundesteuersätzen vorgenommen werden.

Neben Mehreinnahmen soll mit der Einführung eines erhöhten Steuersatzes für "gefährliche Hunde" der Verbreitung solcher Hunde im Stadtgebiet entgegengewirkt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2000 eine erhöhte Besteuerung von "gefährlichen Hunden" und einer damit einhergehenden Eindämmung der Haltung solcher Hunde für zulässig erklärt.

Im Stadtgebiet Mönchengladbach ist von 72 "gefährlichen Hunden" auszugehen. Mit der jetzt beschlossenen höheren Besteuerung ergeben sich unter Berücksichtigung des normalen Steuersatzes Steuermehreinnahmen in Höhe von 43.200 Euro jährlich.


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Quelle:
Pressemitteilung von Donnerstag, 11. Dezember 2008
Stadt Mönchengladbach
Kontaktdaten:
Stadt Mönchengladbach - Pressestelle
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2008