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VERBAND/009: Leichtathleten unterzeichnen Kooperationsvereinbarung (DOSB)


DOSB Presse - Der Artikel- und Informationsdienst
des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

DLV unterzeichnete als erster Verband eine Kooperationsvereinbarung

Ernennungsausschuss für die Sportschiedsgerichtsbarkeit bei der DIS gebildet


Am 1. Januar 2008 nahm das Deutsche Sportschiedsgericht in Köln seine Arbeit auf, das bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) angesiedelt ist. Das Deutsche Sportschiedsgericht wurde gemeinsam von der Stiftung Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) und der DIS initiiert. Grundlage der Schiedsverfahren bildet die DIS-Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO), die sich speziell für eine Konfliktlösung von Streitigkeiten mit Bezug zum Sport, z. B. Dopingvergehen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, Transferstreitigkeiten, Lizenzverträgen, Sponsoringverträgen und Vereinsstreitigkeiten, eignet. Die DIS-SportSchO entspricht im Wesentlichen der insbesondere in Wirtschaftsstreitigkeiten bewährten und erprobten aktuellen DIS-SchO und basiert auf den Erfahrungen, die die DIS mit dieser seit 1998 bei der Administrierung von Schiedsverfahren gemacht hat. Eine Besonderheit der DIS-SportSchO ist, dass Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bereits vor Bildung eines Schiedsgerichts beantragt werden können und für diesen Fall eine Eilzuständigkeit von Schiedsrichtern gewährleistet ist. Diese Rechtsschutzmöglichkeit steht allerdings nur Sportverbänden zur Verfügung, die sich in einer Kooperationsvereinbarung verpflichten, der DIS die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen wie aktuelle Satzungen, Statuten, etc. zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat als erster nationaler Sportfachverband eine Kooperationsvereinbarung mit der DIS unterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte im Deutschen Sport & Olympia Museum Köln durch den Präsidenten des DLV, Dr. Clemens Prokop, und den Generalsekretär der DIS, Jens Bredow, in Anwesenheit von Henning Schreiber vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen sowie dem Vorstandsvorsitzenden der NADA, Armin Baumert. Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen begrüßt die Einrichtung des Deutschen Sportschiedsgerichts ausdrücklich und fördert seinen Aufbau finanziell.

Der Vorstand der DIS hat die Mitglieder des DIS-Ernennungsausschusses für die Sportgerichtsbarkeit ernannt. Mitglieder sind Prof. Dr. Karl-Heinz Böckstiegel, Prof. Dr. Ulrich Haas und Prof. Dr. Peter Schlosser. Stellvertretende Mitglieder sind Prof. Dr. Jens Adolphsen, Prof. Dr. Klaus Peter Berger und PD Dr. Martin Nolte. Der Ernennungsausschuss benennt den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dient der Sicherung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schiedsrichter. In Fällen, in denen Zweifel an der Unabhängigkeit bzw. der Unparteilichkeit eines von den Parteien benannten Schiedsrichters bestehen, entscheidet er über dessen Bestellung. Alle Ausschussmitglieder sind für zwei Jahre ernannt, sie sind nicht an Weisungen gebunden, ihre Arbeit ist ehrenamtlich und vertraulich.


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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 1-3, 15. Januar 2008, DOKUMENTATION II
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2008