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POLITIK/308: Anti Doping Agentur - keine Sonderbehandlung für Fußballspieler (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 19 / 5. Mai 2009
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Keine Sonderbehandlung für Fußballspieler

Pressemitteilung der Nationalen Anti Doping Agentur


Durch die Diskussionen um die Meldepflichten (Whereabouts) von Top-Fußballspielern sind in Deutschland Irritationen entstanden, besonders bei den Sportlerinnen und Sportlern der anderen Sportarten. So wurde kolportiert, der Fußball-Weltverband FIFA habe sich mit der Welt Anti-Doping Agentur WADA geeinigt, dass für Fußballspieler generell keine individuellen Whereabouts gelten und sie nur während des Trainings, nicht aber in der trainingsfreien Zeit oder im Urlaub kontrolliert werden können. Die WADA hat mittlerweile klar gestellt, dass es für Fußballspieler keine Sonderbehandlung gibt. Die deutschen Fußball-Nationalspieler sind wie alle anderen Top-Athleten nach den Vorgaben des WADA-Codes individuell an das Dopingkontrollsystem der NADA angeschlossen. Der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert hat in den vergangenen Tagen bereits ausgesagt, dass es keinen Grund gebe, diese Regelung zu ändern. "Die Top-Athleten müssen das ganze Jahr über unangemeldet außerhalb der Wettbewerbe kontrolliert werden können, und zwar in allen Sportarten", sagte Baumert, "wenn das nicht gewährleistet ist, sind Dopingkontrollen nicht effektiv. Dann hat der Anti-Doping-Kampf keinen Sinn. Dann könnte man es auch lassen. Gerade Regenerations- oder individuelle Vorbereitungszeiten sind hochsensibel."

Die NADA behält ihre bisherige Regelung bei. "Das sind wir auch den anderen Sportlern schuldig", sagte der Kuratoriumsvorsitzende Michael Hölz. "Ich appelliere an die Verantwortlichen des internationalen Fußballs, ihre Verantwortung auf der Basis der herausgehobenen Vorbildposition ihrer Sportart gerecht zu werden und sich für eine globale, einheitliche Umsetzung des WADA-Codes stark zu machen." Die WADA hat bei ihrem Besuch in Deutschland Ende Februar die Umsetzung des Codes in Deutschland durch die NADA als vorbildlich eingestuft. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren und intelligente Kontrollen durchführen zu können, hat die NADA die Sportarten in drei Risikogruppen eingeteilt und die entsprechenden Testpools festgelegt. Die Top-Athleten der Sportarten der Risikogruppe 1 wurden in den Registered Testpool (RTP) aufgenommen, außerdem müssen die Athleten, die von ihren internationalen Verbänden in deren RTP aufgenommen wurden, in den NADA-RTP aufgenommen werden. Nur für diese Top-Sportler (ca. 500) gilt die Ein-Stunden-Regelung sowie die vierteljährliche Abgabe und Pflege der Whereabouts. Die Top-Athleten der Sportarten der Risikogruppen 2 und 3 (ca. 1.200) gehören dem Nationalen Testpool an - somit gilt für sie die vierteljährliche Abgabe und Pflege der Whereabouts.

Die Spielsportarten, also auch der Fußball, gehören der Risikogruppe 2 an, so dass die Nationalmannschaften von der vierteljährlichen Abgabe der Whereabouts betroffen sind. Die NADA macht auch von der im WADA-Code vorgegebenen Möglichkeit von Team-Whereabouts Gebrauch. Diese Angaben der Vereine werden für die Kontrollen in der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga für die Spieler außerhalb der Nationalmannschaften genutzt. Rund 7.000 Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP) aus den B-, C-, D/C-und D-Kadern aller Sportarten sind ebenfalls nicht von den Whereabouts betroffen, sondern müssen ihre Rahmentrainingspläne und ihre Adressen melden.


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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 19 / 5. Mai 2009, S. 28
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2009