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POLITIK/303: Dr. Vesper begrüßt FDP-Votum für Staatszielbestimmung Sport (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 5 / 29. Januar 2009
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Dr. Vesper begrüßt FDP-Votum für Staatszielbestimmung Sport
"Position pro Sport in Grundgesetz zu eigen machen"

Von Holger Schück


(DOSB PRESSE) Der DOSB begrüßt das Votum der FDP-Bundestagsfraktion vom 22. Januar zur Aufnahme des Sports als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz und die damit einhergehende formell beschlossene Gesetzesinitiative. DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper erklärte in Berlin, der organisierte Sport freue sich über alle parlamentarischen Initiativen, die Verfassungserweiterung um das Schutz- und Rechtsgut Sport Wirklichkeit werden zu lassen. "Wir brauchen aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, um diese Ergänzung im Grundgesetz durchsetzen zu können", sagte Dr. Vesper. "Der DOSB appelliert an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, sich die Position pro Sport ins Grundgesetz zu eigen zu machen."

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte einen Gesetzesantrag auf den Weg gebracht, der die Einführung eines Artikels 20 b im Grundgesetz fordert. Die Formulierung lautet: "Der Staat fördert und schützt den Sport und wahrt dessen Autonomie." Zuvor hatte ein fraktionsinterner Arbeitskreis über die Aufnahme eines solchen Staatsziels kontrovers diskutiert. Dabei wurden Bedenken von liberalen Rechtsexperten, das Grundgesetz sollte nicht beliebig um staatliche Schutzgüter erweitert werden, ausgeräumt und überstimmt. Zuvor hatte sich die FDP-Sportkommission bereits für die Staatszielbestimmung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ausgesprochen, bevor das Gutachten des Bundesrechnungshofs-Präsidenten Dr. Dieter Engels die Spitzensportförderung in seinem derzeitigen Volumen in Frage gestellt hatte.

Die FDP will nun nach Worten ihres sportpolitischen Sprechers Detlef Parr um eine interfraktionelle Lösung oder um eine Gruppeninitiative werben. "Wir wollen nicht mit dem Erstgeburtsrecht glänzen, sondern die Bedenkenträger in der Union überzeugen", erklärte Parr. "Wichtig ist, dass wir eine breite Zustimmung bei allen Fraktionen finden. Nur so können wir die Verankerung des Sports im Grundgesetz durchsetzen." Deshalb werde der beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorerst nicht formell in den parlamentarischen Geschäftsgang eingebracht, um so Sachgespräche mit anderen Fraktionen zu ermöglichen und "der Sache zu dienen", ergänzte der liberale Abgeordnete aus Ratingen.

Der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Peter Danckert, hatte im Dezember 2005 gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen und Kulturpolitiker Steffen Reiche (beide SPD) eine Grundgesetzerweiterung um die Rechts- und Schutzgüter Sport und Kultur erstmals gefordert. Daraufhin war der damalige Deutsche Sportbund ein Aktionsbündnis mit dem Deutschen Kulturrat eingegangen. Nach Gründung des DOSB wurde diese Partnerschaft erneuert. Die neue Sport-Dachorganisation hatte auf ihrer Mitgliederversammlung im Dezember 2006 in Weimar einstimmig das Positionspapier "Staatsziel Sport" beschlossen.

Zuvor waren erste parlamentarische Initiativen gescheitert, die Staatszielbestimmung Sport und Kultur Mitte 2006 im Rahmen des Verfassungsänderungspakets für die sogenannte Föderalismusreform I mit durchzusetzen. Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages im Januar 2007 hatte DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach die Wichtigkeit der Aufnahme des Sports als Staatszielbestimmung ins Grundgesetz unterstrichen und unter anderem von einer Regelungslücke gesprochen: In den Gemeindeordnungen und kommunalen Satzungen wie in 15 von 16 Länderverfassungen sei der Sport verankert, auf europäischer Ebene sei durch den Verfassungsvertragsentwurf (in portugiesischer Ratspräsidentschaft erneut manifestiert) ebenfalls der Stellenwert des Sports als Kernbestandteil unterstrichen. Es fehle in dem Gefüge also die verfassungsrechtliche Regelung auf nationaler Ebene, begründete Bach.

Mit einem einstimmigen Beschluss hatte die SPD-Bundestagsfraktion bereits im Spätherbst letzten Jahres eine Verfassungsergänzung für Sport und Kultur gefordert. Die Union hingegen lehnt nach den Worten ihres Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder die Staatszielbestimmung zugunsten des Sports ab; Sportpolitiker der CDU/CSU unterstützen wiederum die Forderungen des DOSB. Kulturpolitiker der FDP wollen, so teilte Parr mit, in Kürze einen Antrag auf Einführung einer Staatszielbestimmung Kultur in den Fraktionsgremien zur Abstimmung stellen. Damit soll nach Willen der Liberalen die Kultur einen eigenen Passus im Grundgesetz bekommen.


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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 5 / 29. Januar 2009, S. 10
Der Artikel- und Informationsdienst des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2009