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POLITIK/240: 2008 Anti-Doping-Berichte von Verbänden gefordert (DOSB)


DOSB Presse - Der Artikel- und Informationsdienst
des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Ab 2008 werden jährlich Anti-Doping-Berichte von Verbänden abgefordert
Dr. Vesper: DOSB-Vorschlag wird nun mit BMI und BVA umgesetzt

Von Holger Schück


(DOSB PRESSE) DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper hat einen neuen, weiteren Baustein zur pragmatischen, effektiven Dopingbekämpfung vorgestellt. Im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, der den ersten Zwischenbericht der so genannten Task Force des Bundesinnenministeriums und des Bundesverwaltungsamtes (BVA) debattierte, erklärte er, BMI, das BVA und der DOSB nähmen mit einer neuen Initiative auf diesem sensiblen Feld in Zukunft verstärkt "Aufsichtsfunktionen" gegenüber den Verbänden wahr.

Dr. Vesper erklärte: "Es ist Teil unserer Verabredung mit Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, dass wir jährliche Anti-Doping-Berichte bei allen Spitzenverbänden abfordern, um festzustellen, dass auch alle Anti-Doping-Bestimmungen eingehalten werden. Das soll nach einem gemeinsam erarbeiteten Raster geschehen, das von uns mit dem BMI und der Nationalen Anti-Doping-Agentur erarbeitet wird. Wir wollen jedes Jahr die konkrete Ausgestaltung wesentlicher Elemente des Anti-Doping-Kampfes untersuchen und dies transparent vorlegen. Geklärt werden soll, ob die restriktiven Bestimmungen gegen den biochemischen Betrug eingehalten wurden, ob die Satzungen der Spitzenverbände auch entsprechend gefasst sind und ob beispielsweise Antidoping-Beauftragte bestellt wurden. Das alles haben wir initiiert."

Dr. Vesper machte deutlich, der DOSB unterstütze nach allen Kräften die Arbeit der Task Force, die ihren Abschlussbericht nach der Evaluierung aller olympischen Verbände und Olympiastützpunkte Ende des Jahres vorlegen will. Zur im Sommer öffentlich gemachten Kritik am Deutschen Schwimm-Verband sagte der Generaldirektor: "Es ging dabei um die Frage, ob sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DSV-Geschäftsstelle die Antidoping-Verpflichtung im Arbeitsvertrag unterzeichnet haben oder nicht. Im beanstandeten Fall ging es um eine Verwaltungsangestellte, die wohl einen Zeitvertrag hatte. Dabei ist die Aufnahme der Formulierung in den Kontrakt vergessen worden. Der DSV hat jetzt Informationen über den Sachverhalt an die Prüfgruppe gegeben. Die Bewertung dieser faktengestützten Erklärung liegt nun bei den beamteten Mitarbeitern. Erst danach wird dieser Vorgang von der Untersuchungsgruppe abschließend bewertet."

Der Sportausschuss-Vorsitzende Dr. Peter Danckert (SPD) kommentierte nach der Sitzung: "Der Zwischenbericht der Task Force hat deutlich gemacht, dass das BMI als Vollzugsorgan des Parlaments die sehr wichtige Aufgabe wahrnimmt, dass unsere politischen Vorgaben für einen konsequenten Anti-Doping-Kampf von den Verbänden auch de facto umgesetzt werden.

Durch Überprüfungen, Nachfragen und Kontrollen ist jetzt in dem vorgelegten Zwischenfazit deutlich geworden, dass dies bis auf einige formelle Einzelpunkte offensichtlich geschieht. Das heißt: Es wurden bisher keine gravierenden Verstöße festgestellt, sozusagen keine materiellen Verstöße; lediglich formale Details wurden wohl hier und da versehentlich nicht beachtet. Im nächsten Jahr werden die Strukturen der Überprüfung verfeinert. Das ist ein neuer Ansatz, um dem Parlament deutlich zu machen, wie der Sport mit dem Regelwerk tatsächlich umgeht. Auch die einzelnen Fachverbände können sehr zufrieden sein, weil jetzt flächendeckende Überprüfungen stattfinden."

In ihrem schriftlichen Zwischenbericht hatte die von Bundesinnenminister Dr. Schäuble eingesetzte Prüfgruppe festgehalten: Die Anti-Doping-Klauseln, wie sie in den Zuwendungsbescheiden des Bundes formuliert sind, seien von den bisher Überprüften nicht in allen Punkten umgesetzt worden. Wie Torsten Burmester aus dem BMI referierte, seien aus verwaltungstechnischer Sicht formelle Verstöße nicht nur beim DSV, sondern auch beim Bund Deutscher Radfahrer (dort soll u.a. ein Potenzmittel aus Bundesmitteln angeschafft worden sein) und beim Deutschen Kanu-Verband, beim Institut für Angewandte Trainingswissenschaft in Leipzig sowie bei drei Olympiastützpunkten festgestellt worden. Die Projektgruppe, die seit dem 1. August unter der neuen Leitung von Ministerialrat a.D. Peter Wischnewski steht, empfehle eine "Optimierung der Zuwendungsbescheide", daneben auch ganz konkret in Zweifelsfällen bei den Verbänden eine juristische Beratung durch den DOSB.

Bei künftigen Verstößen gegen Dopingbestimmungen durch Athleten werde die NADA nunmehr unmittelbar auch das BMI, das Bundesverwaltungsamt und den DOSB unterrichten, unterstrich Burmester. Überhaupt: Die NADA werde ihren neu fundierten Nationalen Testpool in drei Gefährdungsklassen einteilen und damit als Dienstleister zielgerichteter mit Urin- und Blutkontrollen vorgehen können.

Friedrich-Wilhelm Moog, Referent der BMI-Sportabteilung für Dopingfragen, berichtete, das Bundeskriminalamt führe derzeit sieben Ermittlungsverfahren durch, mit denen auch aus dem Umfeld des organisierten Sports mögliche Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz geklärt werden sollen. Diese Vorgänge seien von den Landeskriminalämtern an die Wiesbadener Behörde übergeben worden. Moog erläuterte, das Bundesverwaltungsamt sei Zuwendungs- und auch Rückforderungsbehörde für zweckentfremdet eingesetzte Bundesmittel. Das BMI hingegen habe diese Vorgänge sodann politisch zu bewerten und eine Entscheidung zu fällen. Überdies stelle die NADA derzeit Bemühungen an, so Moog, auch die Organisation der Wettkampfkontrollen in ihre Hand zu bekommen.


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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 41, 9. Oktober 2007, S. 6-7
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2007