DOSB-Presse Nr. 46 / 11. November 2014
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
2001/VII: DSB stellt Rahmenkonzeption "Personalplanung im Sport" vor
Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte (Teil 275) *
Eine Serie von Friedrich Mevert
Das Präsidium des Deutschen Sportbundes verabschiedete in seiner Sitzung am 5. Oktober 2001 in Frankfurt am Main die vom Bundesausschuss für Ausbildung und Personalentwicklung des DSB vorgelegte "Rahmenkonzeption zur Personalentwicklung im Sport" und empfahl sie den Mitgliedsorganisationen zur Umsetzung.
Friedhelm Kreiß, langjähriger Vorsitzender des zuständigen Bundesausschusses und späteres Ehrenmitglied des DSB, erklärte aus diesem Anlass zur Bedeutung der Rahmenkonzeption: "Die vorgelegte Rahmenkonzeption beinhaltet ein Programm der Sicherung der notwendigen Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sportorganisationen auf allen Ebenen bis hin zum Verein. Die Sportentwicklung der Zukunft wird entscheidend davon geprägt sein, ob es gelingt, den notwendigen Bedarf an mitarbeitenden Personen - sowohl ehrenamtlich als auch in bezahlter Funktion - zu sichern. Nur wenn es gelingt, dieses Problem des notwendigen Personals dauerhaft zu lösen, hat der Sport, hat der Sportverein eine Zukunft."
"(...) 2. Zielsetzung der Personalentwicklung
Die Organisationsfähigkeit des selbstverwalteten Sports und die Leistungsfähigkeit der Gremien im Sport bauen im Wesentlichen auf der ehrenamtlichen Mitarbeit auf. Die engagierte und qualifizierte Mitarbeit ist eine tragende Säule des Sports. Dieses ehrenamtliche Engagement sichert die Unabhängigkeit der Sportvereine und stellt für den Einzelnen eine soziale und persönliche Bereicherung dar. Die Leistung der ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist Ausdruck der demokratischen Freiheit und des Bewusstseins für eine gesellschaftliche Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Mit dem Ziel der Förderung des Ehrenamtes und der Sicherung der Personalentwicklung legt der Bundesausschuss für Ausbildung und Personalentwicklung diese Rahmenkonzeption zur "Personalentwicklung im Sport" vor. Unter dieser Zielsetzung erkennen die Mitgliedsorganisationen die Personalentwicklung als wichtige, neue Aufgabe und als Handlungsprogramm an.
3. Aufgaben und Inhalt
Das Aufgabengebiet der Personalentwicklung hat folgende Schwerpunkte:
Die verstärkte Wahrnehmung dieser Aufgaben muss neben die der Qualifizierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im verbandlichen Lehrwesen treten. Die Realisierung der verbandlichen Ausbildung allein reicht künftig nicht mehr aus. Die Personalentwicklung der Sportorganisationen ist umfassender und muss durch diese Aufgaben neu bestimmt werden. Neben Qualifizierungsangeboten müssen weitere Informations- und Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden; dazu gehören auch Materialien und Arbeitshilfen zur Unterstützung der Mitarbeit.
Darüber hinaus sind folgende Aufgaben zu lösen:
Personalentwicklung kann nur als Querschnittsaufgabe im Zusammenwirken mit anderen Funktionsbereichen und Gremien im Sport gelöst werden. Die Aufgaben der Personalentwicklung müssen z.B. berücksichtigt werden:
4. Umsetzung des Handlungsprogramms "Personalentwicklung im Sport"
Die Umsetzung des Handlungsprogramms "Personalentwicklung im Sport" orientiert sich an den einzelnen Ebenen der Sportselbstverwaltung.
4.1 Ebene der Landessportbünde/Spitzenverbände/Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung
Ziele von Maßnahmen auf der Ebene der Landessportbündel Spitzenverbände/Spartverbände mit besonderer Aufgabenstellung sind:
Schulungsmaßnahmen für Beraterinnen und Berater für Personalangelegenheiten: Es wird empfohlen, dass die Landessportbünde/Spitzenverbände/Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung Schulungsmaßnahmen und entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Aufgabengebiet der Personalentwicklung anbieten. Inhalte des Schulungskonzepts:
Die Planung der Ausbildungskapazität obliegt den Landessportbünden, Spitzenverbänden und Sportverbänden mit besonderer Aufgabenstellung. Es sollte in jeder regionalen Untergliederung eine Person oder Gruppe in diesem Aufgabenfeld tätig sein. Die Finanzierung der Schulungsmaßnahmen sowie die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit der Beraterinnen und Berater sollten die Landessportbünde, Spitzenverbände und Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernehmen. Materialien für die Personalberaterinnen und Personalberater werden vom Bundesausschuss für Ausbildung und Personalentwicklung zur Verfügung gestellt.
4.2 Ebene der Stadt- und Kreissportbünde
Zur Realisierung der Tätigkeit eines Personalberaters/einer Personalberaterin sind folgende Fragen zu klären:
Die Landessportbünde, Spitzenverbände und Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung sollten im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Stadt- und Kreissportbünde bei der Lösung dieser Aufgaben unterstützen.
Aufgaben der Personalberaterinnen und Personalberater im SSB/KSB:
Der Personalberater im SSB/KSB informiert bei Sportvereinen über Möglichkeiten der Personalentwicklung und führt auf deren Wunsch Beratungen durch.
4.3 Ebene der Sportvereine
Die Verantwortlichen im Sportverein (vorrangig die Vorstandsmitglieder) sollten Aufgaben der Personalentwicklung einer verantwortlichen Person oder Gruppe übertragen. Damit die Dringlichkeit für die Funktion eines Personalbeauftragten im Verein auf breiter Basis anerkannt wird, sollte der Vereinsvorstand diese Thematik beraten und auf einer Mitgliederversammlung erläutern."
* Anmerkung der DOSB-Redaktion:
Seit den 1990-er Jahren sind verschiedene sportpolitische Dokumente wie Sportberichte der Bundesregierung, Veröffentlichungen der Sportministerkonferenz der Länder, des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp), des Deutschen Sportbundes oder von anderen Institutionen und auch Personen zunehmend im Internet dokumentiert und einsehbar. Sie wurden im Rahmen der Serie nicht mehr ausführlich zitiert.
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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 46 / 11. November 2014, S. 30
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2014