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GESCHICHTE/474: Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte Teil 270 (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 40-41 / 30. September 2014
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

2001/II: DSB nennt Grundvoraussetzungen für "Eliteschulen des Sports"
Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte (Teil 270) (*)

Eine Serie von Friedrich Mevert



Die besondere Bedeutung und die Unverzichtbarkeit von "Eliteschulen des Sports" unterstrich das Präsidium des Deutschen Sportbundes in seiner Sitzung am 29. Juni 2001 in Frankfurt am Main. Es sprach sich dabei für den Ausbau des Netzes Sportbetonter Schulen in den Ländern und eine flächendeckende Versorgung in ganz Deutschland aus und legte einen Katalog von zu erfüllenden Grundvoraussetzungen vor.

Der in sechs Punkten zusammengefasste Katalog hat folgenden Wortlaut:

"Spätestens mit der kritischen Auswertung der Olympischen Spiele Sydney 2000 ist die besondere Bedeutung der Sportschulen, wie sie aus den Kinder- und Jugend-Sportschulen (KJS) der DDR hervorgegangen sind und in Einzelfällen auch in den Ländern der alten Bundesrepublik bestehen, für die Nachwuchsförderung im Spitzensport unbestritten, denn nur in Schulen mit diesen Standards kann eine optimale Förderung im Leistungssport mit einer hochqualifizierten schulischen Bildung verbunden werden.

Ziel muss es deshalb sein, solche Schulen in allen Ländern der Bundesrepublik flächendeckend einzuführen. Einzelne Ansätze dazu sind gemacht, häufig sind diese jedoch mit erheblichen konzeptionellen Mängeln behaftet.

Der Deutsche Sportbund hält die flächendeckende Einrichtung von Sportbetonten Schulen, die den Essentials des DSB entsprechen, für ein wirkungsvolles System der Nachwuchsförderung im Leistungssport in allen Bundesländern für unverzichtbar.

Für Sportbetonte Schulen - "Eliteschulen des Sports" sind folgende Kriterien unerlässlich:

  1. Grundvoraussetzung ist ein enger räumlicher Verbund mit den Standorten des Leistungssports
    Notwendig ist eine enge räumliche Nähe zu den Trainingsstätten des Leistungssports und den dort tätigen Trainerinnen und Trainern, um die zeitliche Belastung der Schülerinnen und Schüler zu minimieren. Optimal ist ein direkter räumlicher Verbund mit einem Olympiastützpunkt (OSP) oder mit Leistungszentren, gegebenenfalls auch mit großen Vereinen.
  2. Schwerpunkte und Profil der Schule müssen auf dem Bedarf des Leistungssport basieren
    Mit den Landesausschüssen Leistungssport (LA-L) und dem OSP müssen die Schwerpunkte des Leistungssports definiert und mit den für die Schulentwicklungsplanung zuständigen Stellen abgestimmt werden. Das sportliche Profil der Schulen muss dem Profil der Stützpunkte entsprechen.
  3. Die Auswahl der Schüler basiert auf den Empfehlungen des Leistungssports
    Die Schulen werden in ein wirkungsvolles System der Talentsichtung und -förderung einbezogen. Vor Aufnahme in die Schule muss die Eignung für die leistungssportliche und die schulische Förderung festgestellt werden.Dabei ist der Leistungssport in der Regel über Empfehlungen der Verbände zu beteiligen.
  4. Schulische und leistungssportliche Förderung müssen organisatorisch und pädagogisch aufeinander abgestimmt sein
    Die Schule muss den organisatorischen Rahmen dafür bieten, dass die optimale Entwicklung des sportlichen Talents mit einer hochwertigen schulischen Bildung bei einer vertretbaren Gesamtbelastung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht wird. Dazu bedarf es besonderer - mit den Trainingsplänen (regelmäßiges Training auch vormittags) abgestimmter - Stundenpläne ebenso wie einer längerfristigen Zeitstruktur des schulischen Angebots bis hin zu möglichen Schulzeitverlängerungen. Auch sollten besondere schulische Fördermaßnahmen angeboten werden.
  5. Die leistungssportliche Förderung wird durch den organisierten Sport durchgeführt
    Die leistungssportliche Förderung kann nur durch die hochqualifizierten und spezialisierten Trainer der Vereine und der Stützpunkte des Sports durchgeführt werden. Die Schule muss durch ihr System die leistungssportliche Förderung unterstützen, z.B. durch Wahlpflichtangebote und Arbeitsgemeinschaften.
  6. Integraler Bestandteil der Schule ist eine ausreichende Anzahl von Wohnheimplätzen (Internat)
    Wohnheimplätze sind notwendig, weil in den meisten Fällen der Einzugsbereich der Sportbetonten Schulen sehr groß sein muss und die erhebliche zeitliche Belastung der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen ist. Die finanzielle Belastung der Eltern darf dabei nicht selektierend wirken.
    In Sportbetonten Schulen sollte mindestens ein Zug leistungssportorientiert mit homogenen Trainingsgruppen arbeiten. Die Schulart wird sich nach den bildungspolitischen Zielsetzungen des Trägers, dem erkennbaren Bedarf und den örtlichen Gegebenheiten richten. Erforderlich ist eine Ausrichtung, die in der Schule qualifizierte Abschlüsse bis hin zum Abitur ermöglicht.
    Mit Abschluss der jeweiligen Ausbildungsabschnitte sollte auch überprüft werden, ob ein Verbleib der Schüler, die aus der Leistungssportförderung ausgeschieden sind, an der Schule sinnvoll ist, besonders gilt dies für die Nutzung von Internatsplätzen."


(*) Anmerkung der DOSB-Redaktion:
Seit den 1990-er Jahren sind verschiedene sportpolitische Dokumente wie Sportberichte der Bundesregierung, Veröffentlichungen der Sportministerkonferenz der Länder, des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp), des Deutschen Sportbundes oder von anderen Institutionen und auch Personen zunehmend im Internet dokumentiert und einsehbar. Sie wurden im Rahmen der Serie nicht mehr ausführlich zitiert.

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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 40-41 / 30. September 2014, S. 30
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2014