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GESCHICHTE/384: Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte Teil 193 (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 51-52 / 18. Dezember 2012
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

1991/III: Schwerpunkte der Bundesförderung im Einigungsprozess
Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte (Teil 193)

Eine Serie von Friedrich Mevert



Auch für die Sportförderung durch die Bundesregierung hatte die Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 erhebliche Auswirkungen, galt es doch ein Zusammenwachsen des Sports aus zwei völlig unterschiedlichen Gesellschafts- und damit auch Sportsystemen zu unterstützen. Grundlage für die Zusammenführung und Förderung des Sports waren dabei die in Artikel 39 des Einigungsvertrages getroffenen Festlegungen, die zu einer erheblichen Anhebung des Sporthaushalts des Bundesministeriums des Innern (BMI) ab 1991 (248 Millionen DM) gegenüber 1990 (110 Millionen DM) führten.

Vorrangig wurden die Bundesmittel eingesetzt für

  • den Erhalt und Aufbau von Trainingszentren,
  • die Weiterbeschäftigung von Trainern im Spitzensport,
  • die Schaffung einer sozialen Absicherung der Athleten sowie
  • den Aufbau demokratischer und föderalistischer Organisationsstrukturen in den neuen Bundesländern.

Eine detaillierte Auflistung des BMI vom Juni 1991 für den Sportausschuss des Deutschen Bundestages über die "Schwerpunktmaßnahmen des Einigungsprozesses im Sport, die durch den Bund finanziert werden" wird in der folgenden Übersicht dokumentiert:


"I. Verbandsförderung durch das Bundesinnenministerium

Durch den Zusammenschluss der Sportfachverbände ist die Zahl der zu fördernden Spitzensportler erheblich gestiegen. Langfristig wird sich die Zahl der Spitzensportler um 40 bis 50 erhöhen. Für eine Übergangszeit im Jahr 1991 liegt die Zahl der Spitzensportler jedoch um 70 höher als bisher (Olympische Spiele 1992). Die Verbandsförderung ist deshalb im Jahr 1991 um ca. 16 Mio. DM für den Bereich der ehemaligen DDR auf insgesamt 3 Mio. DM aufgestockt worden. Dieser Betrag soll auch im Jahr 1992 erhalten bleiben.


II. Sicherung der Trainingseinrichtungen des Spitzensports
a) Leistungszentren

Für 17 "vorläufig anerkannte Bundesleistungszentren" im Bereich der neuen Länder sind für das Jahr 1991 25 Mio. DM vorgesehen. Die Zuwendungsbeträge wurden in Abstimmung mit dem DSB den Kommunen als Betreiber der Zentren aufgrund der sportfachlichen Gegebenheiten bewilligt. Bisher sind insgesamt 23,3 Mio. DM gezahlt.

b) Olympiastützpunkte

Für insgesamt 7 Olympiastützpunkte in den neuen Ländern sind für das Jahr 1991 9,3 Mio. DM vorgesehen. Die Gründung des Kuratoriums des OSP Magdeburg wurde bereits durchgeführt. Die Kuratorien der übrigen OSP Rostock, Cottbus, Chemnitz, Leipzig, Erfurt und Potsdam wird bis Mitte Juli abgeschlossen sein. Die Zuwendungsbeträge im 1. Halbjahr wurden in Höhe von 4,8 Mio. DM über die Kommunen abgewickelt. Für das 2. Halbjahr sind weitere 4,5 Mio. DM vorgesehen.


III. Trainer

Noch 1990 hatte der Deutsche Bundestag zusätzliche 13 Mio. DM für die Beschäftigung von Trainern in den neuen Bundesländern bereitgestellt, um den Trainingsbetrieb der Spitzenathleten in den neuen Ländern sicherzustellen. Diese Mittel wurden vom BMI in Form eines Plafonds den Fachverbänden zur Verfügung gestellt. Hieraus wurden insgesamt rund 550 hauptamtliche und nebenamtliche Trainer auf der Basis von Zeitverträgen beschäftigt. Daneben wurden 600 Trainer über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen finanziert. Insgesamt stehen für diesen Bereich im Jahr 1991 13 Mio. DM in den neuen Ländern zur Verfügung. Für die Zukunft wird vom Bundesinnenministerium für alle Verbände eine Plafondlösung angestrebt.


IV. Soziale Absicherung der Spitzenathleten

Über die Deutsche Sporthilfe kann das Bundesinnenministerium zur sozialen Absicherung der Spitzenathleten im Jahr 1991 insgesamt 20 Mio. DM zur Verfügung stellen. Ein gleicher Betrag ist für das Jahr 1992 vorgesehen.


V. Strukturhilfen

Hierfür wurden im 3.Nachtragshaushalt 1990 3 Mio. DM noch für 1990 und zusätzlich 3 Mio. DM für 1991 über eine Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt. Hierzu kommen weitere 4 Mio. DM im Jahr 1991 sowie nochmals 4 Mio. DM für das Jahr 1992. Damit würden den Fachverbänden in den neuen Ländern für die Zeit von 1990 bis 1992 insgesamt 14 Mio. DM an Strukturhilfen zur Verfügung gestellt.

Die Strukturhilfen sollen - auf der Grundlage der Kompetenz des Bundes für den Spitzensport - den Fachverbänden beim Aufbau ihrer Verbände helfen, insbesondere bei der Anstellung von Personal nach dem dortigen Vergütungsniveau, durch Anmietung von Räumen sowie zur Abdeckung von Sachkosten. Weiterhin hat das Bundesinnenministerium 2 Mio. DM (Mittel des ehemaligen Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen) als Soforthilfe in Kooperation mit dem DSB den Landessportbünden in den 5 neuen Ländern und in Berlin unmittelbar zur Verfügung gestellt.

Weiterhin läuft ein Antrag des Bundesinnenministers beim Bundesfinanzminister auf Bereitstellung der vom DTSB nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 7,5 Mio. DM aus dem Jahr 1990 ebenfalls zur Unterstützung der Landessportbünde.


VI. Behindertensport

Den Behindertensport in den neuen Bundesländern unterstützt das Bundesinnenministerium auch - soweit er Breitensport ist - entsprechend dem Einigungsvertrag. Hier wurde bereits im Jahr 1990 eine Anschubfinanzierung vorgesehen, da dieser Bereich unter dem SED-Regime überhaupt nicht gefördert worden ist. In den Jahren 1991 und 1992 sollen jeweils ca. 1 Mio. DM für diesen Bereich zur Verfügung gestellt werden.


VII. Sportstättenbau

Im Jahr 1990 wurden die vom ehemaligen Ministerium für Jugend und Sport der DDR eingeleiteten Maßnahmen weitgehend zu Ende geführt und das zentrale Sportstättenbauprogramm 1990 in diesem Rahmen abgewickelt. Hierfür standen ursprünglich noch Haushaltsmittel in Höhe von ca. 15 Mio. DM zur Verfügung, die durch den 3. Nachtragshaushalt zum Bundeshaushalt 1990 mit zusätzlichen 3 Mio. DM verstärkt worden sind, so dass für die Abwicklung insgesamt 18,1 Mio. DM bereitgestellt werden konnten.

Aus dem Haushalt des ehemaligen Ministeriums für Jugend und Sport der DDR wurden darüber hinaus im Jahre 1990 auch für Sportanlagen insgesamt 3 Mio. DM für den Bereich des Behindertensports zusätzlich zur Verfügung gestellt. Unter Verwendung dieses Mittelansatzes wurden noch im Herbst 1990 Maßnahmen zum behindertengerechten Ausbau von insgesamt 27 Sportstätten durchgeführt.

Für das Jahr 1991 sowie in der Finanzplanung für die kommenden Haushaltsjahre sind jeweils 20,1 Mio. DM für den Sportstättenbau im Bereich des Hochleistungssports in den neuen Ländern durch das Bundesinnenministerium vorgesehen.

Daneben ist darauf hinzuweisen, dass aus dem Fonds "Aufschwung Ost" des Bundesministeriums für Wirtschaft entsprechend der Quotierung je Einwohner in den Gemeinden auch Fördermittel zur Sanierung von Sportstätten eingesetzt werden können, was in der Sportöffentlichkeit oft vergessen wird."

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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 51-52 / 18. Dezember 2012, S. 46
Der Artikel- und Informationsdienst des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2013