Schattenblick →INFOPOOL →SPORT → FAKTEN

GESCHICHTE/376: Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte Teil 187 (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 45 / 6. November 2012
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

1990/IV: DSB beschließt Rahmenrichtlinien für die Ausbildung
Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte (Teil 187)

Eine Serie von Friedrich Mevert



Die Überarbeitung des verbandlichen Ausbildungswesens in einer Zeit wesentlicher Strukturveränderungen im Sport stand im Mittelpunkt der Arbeit des Bundesausschusses für Ausbildung des DSB in der Legislaturperiode 1986 bis 1990. Dabei stellte sich der Bundesausschuss das Ziel, die Gleichwertigkeit der Ausbildungsgänge der Mitgliedsorganisationen des DSB untereinander sicherzustellen und mit einer möglichst einheitlichen Ausbildung durch die Träger auch die gegenseitige Anerkennung der erworbenen Lizenzen durch die Mitgliedsverbände zu erreichen.

Auf der Grundlage einer erstmals durchgeführten umfassenden Untersuchung des Ausbildungswesens aller DSB-Verbände sowie von entsprechenden Gutachten und Expertenbefragungen wurde die dann erarbeitete Neufassung der DSB-Rahmenrichtlinien in mehreren Arbeitstagungen abgestimmt und vom Hauptausschuss des DSB in dessen 37. Sitzung am 23. Juni 1990 in Travemünde beschlossen.


Die Abschnitte 1 und 2 lauteten:
"1 Einleitung und Begründung

Die Erfüllung der Aufgaben in den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Sportbundes und vor allem in den Turn- und Sportvereinen ist von der Tätigkeit qualifizierter Mitarbeiter/innen abhängig. Ihre Aus- und Fortbildung ist daher von herausragender Bedeutung. Zur Sicherung einer modernen und eigenständigen Aus- und Fortbildung im Bereich des Deutschen Sportbundes und seiner Mitgliedsorganisationen wurden allgemein anerkannte Grundlagen für die Ausbildung von Mitarbeitern/innen in den verschiedenen Funktionsbereichen geschaffen. Die Beratungen der Bundestage des Deutschen Sportbundes in den Jahren 1959, 1962 und 1968 schufen die Voraussetzungen für folgende Beschlüsse:

  • 1966: "Rahmen-Richtlinien zur einheitlichen Ausbildung, Prüfung und Vergütung von Übungs- und Jugendleitern/innen",
  • 1974: "Rahmen-Richtlinien zur Trainer/innen-Ausbildung",
  • 1974: "Rahmen-Richtlinien für die einheitliche Ausbildung, Prüfung und Vergütung von Organisationsleitern/innen",
  • 1977: "Rahmen-Richtlinien für die Ausbildung im Bereich des Deutschen Sportbundes".

Diese Ausbildungsgrundlagen hatten in fast allen Bereichen des organisierten Sports weitreichende Auswirkungen. Die Rahmen-Richtlinien des DSB bieten den Mitgliedsorganisationen eine fundierte Basis, ihr Ausbildungswesen sach- und adressatenspezifisch zu strukturieren und planmäßig zu organisieren. Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Das Ausbildungsbedürfnis steigerte sich, die Tätigkeit qualifizierter Mitarbeiter/innen hob das Angebots- und Leistungsniveau der Vereine und lieferte die entscheidende Voraussetzung für einen starken Mitgliederzuwachs in den Turn- und Sportvereinen.

Ein Schwerpunkt des Angebots lag in der Übungsleiter/innen-Ausbildung mit der Differenzierung in einen allgemeinen und einen sportartspezifischen Ausbildungsgang. Das parallele Ausbildungsangebot entsprach den bisherigen Bedürfnissen zur Ausweitung des Breitensports sowie zur Leistungssteigerung im wettkampforientierten Sport.

Umfang und Inhalt der wachsenden Anforderungen im Spitzensport erfordern jedoch eine weitergehende Qualifikation. Eine auf die "F-Ausbildung" aufbauende und spezialisierte Trainer/innen-Ausbildung wurde erforderlich und strukturell in die Rahmen-Richtlinien eingefügt.

Mit diesen Ausbildungsgängen wurden mehrjährige Erfahrungen gesammelt. Inzwischen haben sich die Sportpraxis, die Erwartungen an die Wirkungen des eigenen Sporttreibens sowie an Form und Inhalt der Betreuung deutlich verändert. Vor allem im Bereich der Sportverbände wurde deutlich, dass eine überwiegend auf den Leistungssport und auf eine Sportart ausgerichtete Fachübungsleiter/innen-Ausbildung den aktuellen Entwicklungen im Breitensport allein nicht mehr gerecht werden kann. Den vielfältigen Veränderungen und Sinnerweiterungen des Sports soll mit der Fortschreibung der Rahmen-Richtlinien entsprochen werden. Die Anpassung sieht drei unterschiedliche Profile für den Ausbildungsgang in der 1. Lizenzstufe vor.

Auch die Führungs- und Verwaltungskräfte im Sport sehen sich mit immer zahlreicheren und vielschichtigeren Sachverhalten konfrontiert. Die 1977 eingeführte Organisationsleiter/innen-Ausbildung wurde inzwischen durch zwei weitere, jeweils aufeinander aufbauende Abschlüsse zur 2. und 3. Lizenzstufe ergänzt. Gestiegene und differenziertere Anforderungen an den Sport und seine Träger erfordern für diesen Ausbildungsgang eine inhaltliche Aktualisierung und eine den zeitlichen Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen noch stärker angepasste Ausbildung.

Dies soll mit frei wählbaren Angebotsformen erreicht werden, die es ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen ermöglichen, in noch größerem Umfang an bestimmten und für sie wichtigen Lehrgangsabschnitten der Organisationsleiter/innen-Ausbildung teilzunehmen, ohne den Lizenzerwerb anstreben zu müssen. Die durch den strukturellen Rahmen gegebene Option zur Ausbildung hauptberuflich tätiger Mitarbeiter/innen wird - im Hinblick auf bestehende andere Ausbildungsmöglichkeiten - aufrecht erhalten.

Der Deutsche Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen streben mit den aktualisierenden Rahmen-Richtlinien weiterhin und mit Nachdruck an,

  • die Ziele der Ausbildung der Sportentwicklung anzugleichen, ihre Inhalte auf den neuesten Stand der Erkenntnis zu bringen,
  • den Umfang sowie die organisatorische und zeitliche Durchführung der Ausbildung den Möglichkeiten ehrenamtlicher und nebenberuflicher Mitarbeiter/innen anzupassen,
  • die Ausbildungsgänge für hauptberufliche Mitarbeiter/innen schließlich in das Gesamtkonzept einzufügen.
2 Zielsetzung der Rahmen-Richtlinien

Die Rahmen-Richtlinien für die Ausbildung im Bereich des DSB bieten inhaltlich und formal eine übersichtliche Konzeption für die unterschiedlichen Ausbildungsgänge der verschiedenen Funktionsträger/innen im Sport. Mit der gestuften Lizenzierung wird den Bedürfnissen und Anforderungen der Praxis und den Zielen einer Weiter- und Jugendbildung des Bundes und der Länder entsprochen. Durch diese Rahmen-Richtlinien soll erreicht werden, dass

  • die Ausbildung organisatorisch flexibel gestaltet und zeitlich variabel wahrgenommen werden kann,
  • die für die Ausbildungsgänge gleichen Inhalte so vermittelt werden, dass beim Wechsel des Ausbildungsganges oder bei einer ergänzenden Ausbildung keine Wiederholungen notwendig werden. Entscheidende Merkmale der Rahmen-Richtlinien sind
  • die Gleichwertigkeit der Ausbildungsgänge untereinander,
  • die möglichst einheitliche Ausbildung durch die Träger der Maßnahmen,
  • die gegenseitige Anerkennung der erteilten Lizenzen innerhalb der Sportart (Spitzenverband/LSB) und unter den Landessportbünden.

Die Rahmen-Richtlinien schaffen einen verbindlichen Mindestrahmen für alle Mitgliedsorganisationen."

*

Quelle:
DOSB-Presse Nr. 45 / 6. November 2012, S. 33
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
Herausgeber: Deutscher Olympischer Sportbund
Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/M.
Telefon: 069/67 00-255
E-Mail: presse@dosb.de
Internet: www.dosb.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2012