DOSB-Presse Nr. 26 / 26. Juni 2012
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
1987/V: DSB-Kongress "Menschen im Sport 2000" in Berlin
Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte (Teil 170)
Eine Serie von Friedrich Mevert
Die richtige Richtung für die künftigen Aufgaben im deutschen Sport weisen sollte der Kongress "Menschen im Sport 2000" vom 5. bis 7. November 1987 im Internationalen Congress-Centrum (ICC) in Berlin. Über den Tag hinaus sollte dort der Blick in die Zukunft gerichtet werden, denn zunehmende Kommerzialisierung, drohender Verlust von Eigenständigkeit, Gefahren für die ethischen Werte des Sports, demographische Veränderungen und Strukturprobleme bis hinunter in die Vereine waren nur einige der Fragenbereiche, die diskutiert und auf die Antworten erarbeitet werden sollten.
Das Echo auf die von 1.900 Teilnehmern in 14 Arbeitskreisen beratenen Ergebnisse war unterschiedlich und reichte von der Beurteilung als "sportlicher Gemischtwarenladen mit einem Überangebot" über Kritik, dass "lauter alte Funktionäre dasselbe geredet hätten wie schon immer" bis zu positiven Stimmen, dass schon die mahnende Rückbesinnung auf Werte und Aufgaben des Sports die Reise nach Berlin wert gewesen sei. Die Aufarbeitung der Aussagen und Feststellungen von Berlin sollte eigentlich in den Ländern in Folgekongressen durch die Landessportbünde erfolgen, doch dies geschah nur in Einzelfällen. Auszüge aus der Zusammenfassung der wichtigsten Beratungsergebnisse enthält die unter dem Titel "Der Sport braucht die Gemeinnützigkeit!" verabschiedete Resolution:
"Der Sport in der einheitlichen Sportorganisation des DSB wird in der Rechtsform des "Idealvereins" betrieben. Der Verein braucht wegen seiner insgesamt ideellen Förderung des Sports das staatliche Siegel der Gemeinnützigkeit. Auch dort, wo er Teilbereiche wirtschaftlich verwertet, muss dies unter dem Dach der gemeinnützigen Organisation gesichert sein, damit die Erlöse wieder in den ideellen Zweck fließen können.
Was Sport ist, unterliegt fortlaufenden Wandlungen, und auch seine Verwendung ist in der Praxis höchst unterschiedlich, wie Gutachten der Deutschen Sporthochschule Köln oder des Wissenschaftlichen Beirates des DSB nachgewiesen haben:
In der Bundesrepublik Deutschland wird dieser gemeinnützige Sport in Sportvereinen betrieben. Diese Vereine sind u.a. durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Das erzieherische Ziel in der Arbeit der gemeinnützigen Sportvereine und die ideelle Selbstbindung können nicht deutlich genug herausgestellt werden.
Die Verwirklichung dieser Zielsetzung erstreckt sich auf zahlreiche Eigenschaften, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Handlungsbereiche des Menschen.
Wenngleich der Sport zunächst die motorischen Fertigkeiten bewahren, steigern oder wiederherstellen soll sowie die Emotionalität (Freude, Spannung, Spaß u. ä.) anspricht, so eignet er sich vorzüglich zur Bildung und Entwicklung der sozialen und moralischen Kräfte des Individuums.
Er ermöglicht soziale Erfahrungen wie Hilfsbereitschaft, Toleranz, Konfliktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Integrationsfähigkeit u.a.m.
Im gleichen Maße dient der Sport mit seinem Regelwerk aber auch dazu, die moralische Entwicklung zu fördern.
Zu den Leistungen des Sportvereins gehören viele Funktionen, vor allem aus den Bereichen der Daseinsvorsorge sowie der gesamtstaatlichen Repräsentation im internationalen Wettbewerb, die der Staat selbst erfüllen müsste, gäbe es die Sportorganisation nicht.
Die einheitliche Sportorganisation ist außerdem nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dass alle Bevölkerungsgruppen preiswert und damit ohne finanzielle Überbeanspruchung auch Sport treiben können, sondern auch eine soziale Heimat für über 20 Millionen Bürger und eine Schule freiheitlicher Demokratie im besten Sinne.
Angesichts dieser Tatsache fordert der Deutsche Sportbund in seinen Steuermemoranden seit 1978, dass:
Der vom Deutschen Bundesrat am 6. November 1987 einstimmig angenommene Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg zur Steuervereinfachung für gemeinnützige Vereine liegt auf dieser Linie und muss jetzt zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden."
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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 26 / 26. Juni 2012, S. 25
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2012