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MELDUNG/446: Deutscher Verband läßt im Fall Gevors Milde walten (SB)



Ein halbes Jahr Sperre und rund 5.000 Euro Geldstrafe

Bei der Titelverteidigung des WBO-Weltmeisters im Supermittelgewicht, Robert Stieglitz, gegen den früheren Europameister Khoren Gevor in der Magdeburger Bördelandhalle war es zu einem Eklat gekommen. Nach der Disqualifikation des Armeniers wegen wiederholter Regelwidrigkeiten in der zehnten Runde war dieser wutentbrannt zunächst auf den Trainer und die Betreuer seines Gegners losgegangen, hatte dann auf Ringrichter Manfred Küchler eingeschlagen und anschließend auch noch in seiner Kabine gewütet.

In der ersten Aufregung nach diesem Zwischenfall war von einer Sperre auf Lebenszeit die Rede. So erklärte Jean-Marcel Nartz, der für den Kampf angesetzte technische Delegierte des Bundes Deutscher Berufsboxer (BDB), er werde dafür sorgen, daß Gevor nie wieder einen Kampf bestreiten dürfe. Auch Stieglitz' Trainer Dirk Dzemski war zunächst der Auffassung, daß man diesem Sportler keine zweite Chance geben sollte.

Nachdem sich die Gemüter wieder beruhigt hatten und man mit Augenmaß zu Werke ging, fiel die Sanktion dann doch erheblich milder aus. Khoren Gevor wurde für sechs Monate gesperrt und mit einer Geldstrafe von 5.113 Euro belegt. Während die Sperre moderat terminiert wurde, bewegt sich die zu zahlende Summe am obersten Limit. Der eigenartige Betrag kommt durch die Umrechnung zustande, da in den Richtlinien des Bundes Deutscher Berufsboxer einst eine Höchststrafe von 10.000 Mark festgeschrieben worden war.

Der Präsident des BDB, Thomas Pütz, nannte zwei Gründe für die Entscheidung des Verbands, sich mit einem halben Jahr Sperre auf das niedrigste Strafmaß zu beschränken. Gevor habe zum einen Reue und Einsicht gezeigt und glaubhaft versichert, daß der Angriff nicht mit Vorsatz erfolgt, sondern Folge einer Kurzschlußreaktion gewesen sei. Zum andern habe der BDB-Präsident in den zehneinhalb Jahren, die der 32jährige bislang professionell geboxt und dem Verband angehört hat, den Armenier als einen fairen Sportsmann und äußerst sympathischen Menschen kennengelernt, der sich bis zum Samstag nichts habe zuschulden kommen lassen.

Eine höhere Bestrafung käme angesichts Gevors Alter einem Berufsverbot gleich. Dagegen hätten sich alle Präsidiumsmitglieder ausgesprochen, fügte Pütz hinzu, der gemeinsam mit seinen Vizepräsidenten Artur Ellensohn und Michael Facklam das Urteil gefällt hat. Dabei wurden Ringrichter Küchler und Promoter Ulf Steinforth, der Veranstalter des Kampfabends, mit einbezogen.

Da Khoren Gevor eine deutsche Lizenz besitzt, hatte sich der BDB des Falls angenommen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß der europäische Verband EBU oder der Weltverband WBO eine höhere Strafe festsetzt.

14. April 2011