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MELDUNG/077: Frontalangriff auf die Versammlungsfreiheit - Demoverbot in Mannheim (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 07.04.2017

Frontalangriff auf die Versammlungsfreiheit: Demoverbot in Mannheim


Die Stadt Mannheim hat die von einem regionalen Bündnis organisierte Demonstration "Staatsterrorismus stoppen! Weg mit dem Verbot der PKK!" verboten, die für Samstag, den 8. April 2017 angemeldet worden war. Diese komplette Aushebelung elementarer Grundrechte stellt eine weitere Gefälligkeitsgeste gegenüber dem autoritären türkischen AKP-Regime dar. Dabei handelt es sich um das erste Demonstrationsverbot seit dem Inkrafttreten des neuen Erlasses des Innenministeriums, mit dem am 2. März 2017 eine große Anzahl von Symbolen kurdischer Organisationen verboten worden war, darunter die von zivilgesellschaftlichen Kräften wie Frauen-, Jugend- und Studierendenverbänden. Ebenfalls strafbar ist das Zeigen von Bildern des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan - eine in der BRD einzigartige Maßnahme, dass das Abbild eines Menschen prinzipiell verboten und somit seine Person durch Gesetzesvorschriften dem kompletten Vergessen überantwortet wird.

Mit dem Erlass hat das Innenministerium die (möglichen) Straftaten bewusst produziert, so dass diese nun zur Grundlage weiterer Repressalien genutzt werden können: An diese verschärfte Rechtslage knüpft auch das jetzige Mannheimer Demonstrationsverbot an, indem auf die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Straftaten hingewiesen wird, die das Zeigen der neuerdings verbotenen Symbole und Fahnen darstellt.

Begründet wurde die drakonische Maßnahme zudem mit der allgemein angespannten Situation im Vorfeld des Referendums, die Provokationen und Angriffe aus türkisch-nationalistischen Kreisen und entsprechende Reaktionen aus der Demonstration heraus wahrscheinlicher mache. Im Folgenden wird das rassistische Bild von prinzipiell gewaltbereiten kurdischen Jugendlichen gezeichnet. Die brutale Unterdrückung und die Massaker des türkischen Staates riefen - so die Stadt Mannheim weiter - in der kurdischen Community eine starke Emotionalisierung hervor. Die berechtigte Empörung der kurdischen Bevölkerung wird zusammen mit der Aktualität des Themas durch das anstehende Referendum ebenfalls als Grundlage des Verbots bemüht.

Eine konsequente Fortführung dieser Argumentation würde bedeuten, dass künftig nur noch Versammlungen zu Themen erlaubt würden, die sowohl nicht tagesaktuell sind als auch die Demonstrierenden emotional nicht berühren.

In Wirklichkeit wird mit dem Versammlungsverbot die lange Reihe der Sondergesetze gegen Kurd*innen um eine weitere absurde Repressionsmaßnahme verlängert, die nun auch Kurdistan-solidarische Kreise aus der nichtmigrantischen Linken betrifft. Zugleich ist es eine aktive Wahlkampfhilfe für Erdogan, indem Protest gegen die von ihm betriebene Politik in den letzten Tagen vor der Stimmabgabe unterbunden wird.

Die Rote Hilfe e.V. protestiert entschieden gegen diesen Frontalangriff auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und fordert ein sofortiges Ende der Kriminalisierung der kurdischen und Kurdistan-solidarischen Linken.

Heiko Lange
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 07.04.2017
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2017

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