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KIRCHE/1741: Stellungnahme der Kirchen zur Neuregelung der Suizidbeihilfe (EKD/DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 01.07.2015

Parlamentarische Beratungen zur Neuregelung der Suizidbeihilfe im Deutschen Bundestag

Stellungnahme von Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm


In einer gemeinsamen Stellungnahme zu den bevorstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag über eine Neuregelung der Suizidbeihilfe sprechen sich die evangelische und katholische Kirche in Deutschland für ein Verbot der organisierten Formen der Beihilfe zur Selbsttötung aus. "Wir müssen verhindern, dass die Suizidbeihilfe in unserem Land zur alltäglichen Selbstverständlichkeit wird", heißt es in der heute veröffentlichten Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm. Zugleich betonen beide die Notwendigkeit eines Ausbaus der Palliativ- und Hospizversorgung. "Die Gesellschaft und insbesondere die Politiker unseres Landes sind aufgerufen, jedes Leben in seiner ganzen Gebrechlichkeit und Verletzlichkeit zu schützen und die Rahmenbedingungen für eine angemessene menschliche und medizinische Fürsorge am Lebensende zu schaffen", so Landesbischof Bedford-Strohm und Kardinal Marx. "In einer humanen Gesellschaft muss es ein wichtiges Anliegen sein, dass Menschen am Lebensende gut versorgt und begleitet in Würde sterben können." Ein Verbot für die Beihilfe zur Selbsttötung müsse für alle Vereine, Organisationen sowie Einzelpersonen, aber auch für Ärzte gelten, die den assistierten Suizid als Behandlungsoption in geschäftsmäßiger Form anbieten.


Die gemeinsame Stellungnahme im Wortlaut:

"In den vergangenen Wochen hat die gesellschaftliche und politische Diskussion über ein Sterben in Würde eine neue Dynamik erfahren. Zum einen hat sich der Deutsche Bundestag bereits in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf befasst, der die Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung in Deutschland zum Ziel hat. Das begrüßen wir sehr. In einer humanen Gesellschaft muss es ein wichtiges Anliegen sein, dass Menschen am Lebensende gut versorgt und begleitet in Würde sterben können. Zum anderen sind verschiedene Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe vorgestellt worden, die in den kommenden Tagen erstmals im Plenum des Deutschen Bundestages erörtert werden.

Wir sind sehr dankbar, dass die Fragen der Begleitung und Unterstützung schwerstkranker und sterbender Menschen mittlerweile eine so breite Aufmerksamkeit erfahren. In vielen Veranstaltungen, in den Medien, in den Landesparlamenten und nicht zuletzt im Deutschen Bundestag erleben wir eine fundierte und ernsthafte gesellschaftliche Auseinandersetzung, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist.

Die Bandbreite des möglichen Umgangs mit dem Sterben ist groß und wird die Abgeordneten vor eine schwerwiegende Gewissensentscheidung stellen. Wir sind erleichtert, dass dabei nicht die extreme Forderung nach der Tötung auf Verlangen zur Wahl gestellt wird.

Anlässlich der anstehenden Beratungen sprechen wir uns nochmals dafür aus, jeglicher Normalisierung der Beihilfe zum Suizid entgegenzuwirken. Wir betonen mit Nachdruck, dass sich an der Frage des Umgangs mit Krankheit und Tod grundlegende Fragen unseres Menschseins und unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses entscheiden. Die Gesellschaft und insbesondere die Politiker unseres Landes sind aufgerufen, jedes Leben in seiner ganzen Gebrechlichkeit und Verletzlichkeit zu schützen und die Rahmenbedingungen für eine angemessene menschliche und medizinische Fürsorge am Lebensende zu schaffen.

Wir fordern gemeinsam den konsequenten Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie ein Verbot der organisierten Formen der Beihilfe zur Selbsttötung. Diese gesetzliche Regelung sollte für Vereine, sonstige Organisationen und Einzelpersonen, aber auch für Ärzte gelten, die den assistierten Suizid als Behandlungsoption am Ende des Lebens in geschäftsmäßiger Form anbieten.

Ohne ein klares gesetzliches Zeichen gegen geschäftsmäßig angebotene Beihilfe zum Suizid befürchten wir eine zunehmende Aufweichung des Tötungstabus in unserer Gesellschaft. Gerade Menschen, die sich auf Grund ihres Alters, von Gebrechlichkeit oder schwerer Krankheit ohnehin in einer schwierigen Lebenssituation befinden und oft Angst davor haben, anderen zur Last zu fallen, würden hierdurch unter einen subtilen sozialen Druck geraten. Darin sehen wir eine erhebliche Gefahr für die Würde des menschlichen Lebens. Wir müssen verhindern, dass die Suizidbeihilfe in unserem Land zur alltäglichen Selbstverständlichkeit wird.

Die Kirchen treten deshalb aus christlicher Überzeugung für eine Kultur der Lebensbejahung und -förderung ein. Dazu ist es notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger noch besser als bisher über die bereits bestehenden vielfältigen Möglichkeiten der palliativen und hospizlichen Begleitung und Unterstützung aufgeklärt werden. Nur so werden sie befähigt, in wirklicher Verantwortung und Freiheit ihr Lebensende zu gestalten."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 114 vom 1. Juli 2015
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2015

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