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EDITORIAL/037: Ein Feigenblatt des Demokratieabbaus (SB)


Wochendruckausgabe 37 der Elektronischen Zeitung Schattenblick zum 01.04.2017


Aufgeschlagene Schattenblick-Zeitung in den Händen eines Lesers - Foto: © 2013 by Schattenblick

Foto: © 2013 by Schattenblick

Ein Feigenblatt des Demokratieabbaus
Linksextremisten-Aussteigerprogramm integriert und eingebürgert

Zum immer noch gültigen Aussteigerprogramm für Linksextremisten das Zitat aus der offiziellen Seite des Bundesamts für Verfasssungsschutz:

"Das Aussteigerprogramm Linksextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ist ein Beitrag zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Extremismen jeder Art und Gewalt und für mehr Toleranz und Demokratie. Damit ist es Teil des ganzheitlichen Ansatzes zur umfassenden Auseinandersetzung mit allen Erscheinungsformen des Extremismus. Das Programm richtet sich an Personen, die sich dazu entschieden haben, sich aus dem Einflussbereich linksextremistischer Strukturen zu lösen, den Ausstieg jedoch aus eigener Kraft nicht schaffen."

(Stand: Oktober 2011) 
(https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/aussteigerprogramm-linksextremismus) 

Eine Aussage wie der Begriff des "Extremisten", einmal in Umlauf gebracht, selbst wenn sie sprachgebräuchlich wird, muß nicht zutreffend und damit legitim sein, wenn ein entsprechend übereinstimmendes Votum anerkannter Wissenschaften, vornehmlich jedoch sämtlicher daran beteiligter und davon betroffener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen fehlt.

Mit dem Extremismusbegriff wird offenbar eine beliebige Handlungsrichtlinie zur Anwendung gebracht und es ist unverzichtbar, von Zeit zu Zeit damit zwingend verbundene Bedenken abermals und wieder aufzuwerfen und Fragen zu stellen.

Für die Leser des Schattenblick nun haben wir uns in diesem Zusammenhang zunächst einmal auf drei Fragen beschränkt, in der Hoffnung, zum besseren Verständnis und zur Aufklärung darüber beitragen zu können, in welche heikle Lage die Menschen manövriert werden, wenn sie ein solches Aussteigerprogramm für sich in Anspruch nehmen, oder was es für jene Menschen bedeuten kann, die als Generalverdächtigte der zweifelhaften Ausstiegsprogrammkampagne zurückbleiben und den damit unzumutbaren Folgen und Begleiterscheinungen ausgesetzt sind.

Fragen:

1. Was genau ist ein linksextremes Umfeld, aus dem per staatlich sanktionierter Definition und mit Hilfe regierungsamtlicher Mittel auszusteigen erforderlich sein sollte?

2. Mit welcher genauen Legitimation werden alle Kommunikations- und Integrationszusammenhänge womöglich unter den Extremismusverdacht gestellt, die mutmaßlich nichts anderes tun, als mit demokratischen Absichten ihren tradierten und zukunftsorientierten Denk- und Diskussionsleistungen zu Themen der Reichtumsverteilung, der Gewalt und den Vorherrschaftsverhältnissen Ausdruck zu verleihen?

3. Insoweit es staats- oder gesellschaftsgefährdende oder auch allgemein bedrohliche Aktivitäten, Praktiken oder Strukturen mit einem kriminellen Zweck betrifft, erscheint doch das Strafgesetzbuch zureichend zur Inangriffnahme damit verbundener Gefahren. Gibt es auf eine Mutmaßlichkeitsbegründung wie der des weder wissenschaftlich noch im gesellschaftlichen Konsens gesicherten Extremismusbegriffs tatsächlich eine verfassungsrechtlich legitimierte Ermächtigung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten wie die des hier noch einmal thematisierten Aussteigerprogramms für Linksextreme?

Redaktion Schattenblick


31. März 2017


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