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ZIVILRECHT/727: Deutscher Anwaltverein fordert grundlegende Modernisierung des Zivilprozesses (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 8. November 2017

DAV fordert grundlegende Modernisierung des Zivilprozesses


Berlin (DAV). Angesichts des digitalen Fortschritts in der Gesellschaft fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV), den digitalen Zivilprozess voranzutreiben. Dazu gehört technisch die flächendeckende Ausstattung der Gerichtssäle mit WLAN, Bildschirmen und Kameras etc., gegebenenfalls auch mit finanzieller Hilfe des Bundes. Rechtlich braucht die Anwaltschaft sichere Rahmenbedingungen, damit der Zivilprozess mit neuen Technologien sicher genutzt werden kann. Außerdem muss die Anwaltschaft bei allen technischen und rechtlichen Fortentwicklungen des modernen Zivilprozesses von Anfang an einbezogen werden. Es geht um viel: um den Zugang des Bürgers zum Recht und um den Justizstandort Deutschland nach dem Brexit.

"Es ist an der Zeit, den Zivilprozess in das digitale Zeitalter zu überführen und effizienter zu machen. Während andere Europäische Staaten wie Estland, Dänemark und auch Portugal bei diesem Thema voranschreiten, scheint der Föderalismus die Entwicklung in Deutschland zu hemmen", sagte DAV-Hauptgeschäftsführer Dr. Cord Brügmann.

Die Zivilprozessordnung sieht zwar schon Möglichkeiten für den Einsatz neuer Technologien vor. So können schon jetzt mündliche Verhandlungen im Wege der Videokonferenz geführt oder Zeugen und Sachverständige per Video vernommen werden. "Derartige Regelungen machen jedoch wenig Sinn, wenn es an einer flächendeckenden technischen Ausstattung der Gerichtssäle fehlt, etwa mit WLAN, Bildschirmen und Kameras", sagte Brügmann. "Hier muss der Bund die Länder auch finanziell erheblich unterstützen."

"Der Gesetzgeber muss außerdem sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen modernen Zivilprozess stimmen", erklärt Brügmann. Was ist, wenn z. B. die Datensicherheit auf dem Justizserver nicht ausreichend ist? Wer trägt die Gewährleistungspflicht? Hier fordert der DAV klare gesetzliche Regelungen.

Anwaltschaft zwingend in Reformprozess einbeziehen

Wichtig ist, dass bei allen Plänen und Umsetzungen, sei es Technik oder Gesetzgebung, der Sachverstand der Anwaltschaft eingeholt wird, betonte Brügmann. Denn der Zivilprozess werde von den Prozessparteien beherrscht, die wiederum von Anwälten vertreten werden. "Die Prozessbeteiligten, also auch und gerade die Anwaltschaft, müssen daher institutionell in den Reformprozess der Digitalisierung eingebunden werden."

Die Vorteile eines digitalen Zivilprozesses liegen nach Ansicht des DAV auf der Hand: "Die Verfahren könnten schneller und kostengünstiger gestaltet werden. Das erleichtert den Bürgern den Zugang zum Recht", so Brügmann. "Außerdem sollte Deutschland die historische Chance nutzen, nach dem Brexit zum weltweit attraktivsten Justizstandort zu werden."

Unter dem Motto Zivilprozess im digitalen Zeitalter treffen sich an diesem Mittwoch auf Einladung des DAV in Berlin Experten, um über den digitalen Wandel des Zivilprozesses zu diskutieren und Alternativen zum Status quo aufzuzeigen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 12/17 vom 8. November 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2017

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