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ZIVILRECHT/695: Zeckenbiss? Unter Umständen ein Fall für die Unfallversicherung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV), Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht - Berlin, 21. März 2016

Zeckenbiss? Unter Umständen ein Fall für die Unfallversicherung!

Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht rät: Checken Sie Ihre Versicherungspolice!


Berlin (DAV). Ein Zeckenbiss ist nicht nur unangenehm, sondern kann böse Folgen haben. Die wenigsten denken in diesem Fall aber daran, ihren Unfallversicherer in Anspruch zu nehmen. Ein Fehler, meint die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), denn: Aktuelle Policen schließen Invalidität durch Infektionen nach Zeckenbissen häufig mit ein.

"Eine Borreliose-Infektion nach einem Zeckenbiss kann dauerhafte Gesundheitsschäden bis zu einer Invalidität nach sich ziehen", weiß der Fachanwalt für Versicherungsrecht Arno Schubach, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV. Eigentlich schließen die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Leistungen aus, wenn eine Invalidität durch eine Infektion herbeigeführt wurde. "Aber", so führt Fachanwalt Schubach aus, "viele private Unfallversicherer bieten inzwischen verbesserte Bedingungen an und versichern auch Infektionen durch Zeckenbisse."

Wer über eine Unfallversicherung verfügt, sollte daher seine Police darauf überprüfen, ob dieses Risiko eingeschlossen ist. Wenn nicht, lohne es sich, seinen Versicherungsschutz anzupassen, rät Schubach. "Wer aktuelle Angebote mit seiner alten Police vergleicht, wird meist feststellen, dass er seinen Versicherungsschutz in einigen Punkten erheblich verbessern kann", erklärt der Fachanwalt. Der richtige Zeitpunkt dazu ist jetzt. Mit dem Frühjahr beginnt nämlich nicht nur für Menschen die Freiluft-Saison, auch der Gemeine Holzbock, wie die Zecke eigentlich heißt, wird wieder aktiv.

Über die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat 1.200 Mitglieder, 600 dieser Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Versicherungsrecht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in versicherungsrechtlichen Fragen die kompetenten Ansprechpartner - sowohl für Verbraucher als auch für Betriebe und Versicherungsunternehmen. Sie beraten auch beim Abschluss von Versicherungsverträgen und sind außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung bzw. Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche tätig.

Weitere Informationen:
www.davvers.de

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Quelle:
Pressemitteilung VersR 02/16 vom 21. März 2016
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2016

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